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GdP fordert richtige Schlussfolgerungen aufgrund des OVG-Urteils vom 21.12.2016 zu Auswahlentscheidungen und Beförderungen

Hannover.

Wie die GdP bereits im Januar mitteilte, ist das OVG Niedersachsen mit Beschluss vom 21.12.2016 von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Der zuständige Senat fordert, dass bei Auswahlentscheidungen und Beförderungen zunächst die „Wertungsstufe“, danach die Binnendifferenzierung (oberer, mittlerer, unterer Bereich) und zusätzlich als nächster Schritt eine ausschärfende Betrachtung der einzelnen Leistungsmerkmale erfolgen muss. Erst dann ist in gleicher Art und Weise die Vorbeurteilung zu betrachten, bevor Hilfskriterien berücksichtigt werden können.

Dies bedeutet, dass ab sofort bei allen Entscheidungen ein konkreter Blick in die Wertung der Einzelmerkmale der einzelnen Beurteilungen erfolgen muss.
Da diese Entscheidung ab sofort gilt, müssen die geplanten Beförderungen zum 01.06.2017 schon unter den neuen Anforderungen gesehen werden. Das sorgt für teilweise erhebliche Veränderungen bei den Beförderungen. Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des, von der GdP seit Jahren kritisierten Beurteilungssystems, nunmehr endlich zur Beförderung anstanden, rutschen aufgrund des Urteils wieder nach hinten. Diese damit verbundene Ungerechtigkeit war bei dem Urteil für das OVG aber unerheblich.

Nunmehr müssen die negativen Auswirkungen für die Betroffenen in der anstehenden, hoffentlich letzten Runde nach dem jetzigen Beurteilungsverfahren zum 01.09.2017, intensiv betrachtet werden. Die GdP erwartet, dass das LPP gemeinsam mit den Polizeibehörden diesbezüglich adäquate und rechtlich haltbare Lösungen diskutiert, bevor endlich ein System entwickelt wird, welches den gestiegenen Herausforderungen im Polizeidienst auch wirklich gerecht wird.

Die Antworten aus den Mitarbeiterbefragungen, bei denen sich die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten der Polizei negativ zu dem Beurteilungsverfahren geäußert hat, müssen endlich zur Kenntnis genommen werden. Insbesondere verstärkt die GdP die Kritik an den viel zu langen Wartezeiten bis zur Beförderung von A 9 nach A 10 bei S und K.


10 bis 15 Jahre Wartezeit bis A 10 waren, sind und bleiben eine Zumutung!

Änderung

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers war die ursprüngliche Info vom 03. Mai 2017 nicht vollständig. Die Online-Redaktion bedankt sich für den freundlichen Hinweis. Hier nunmehr die aktualisierte Fassung.
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