GdP fordert richtige Schlussfolgerungen aufgrund des OVG-Urteils vom 21.12.2016 zu Auswahlentscheidungen und Beförderungen
Da diese Entscheidung ab sofort gilt, müssen die geplanten Beförderungen zum 01.06.2017 schon unter den neuen Anforderungen gesehen werden. Das sorgt für teilweise erhebliche Veränderungen bei den Beförderungen. Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des, von der GdP seit Jahren kritisierten Beurteilungssystems, nunmehr endlich zur Beförderung anstanden, rutschen aufgrund des Urteils wieder nach hinten. Diese damit verbundene Ungerechtigkeit war bei dem Urteil für das OVG aber unerheblich.
Nunmehr müssen die negativen Auswirkungen für die Betroffenen in der anstehenden, hoffentlich letzten Runde nach dem jetzigen Beurteilungsverfahren zum 01.09.2017, intensiv betrachtet werden. Die GdP erwartet, dass das LPP gemeinsam mit den Polizeibehörden diesbezüglich adäquate und rechtlich haltbare Lösungen diskutiert, bevor endlich ein System entwickelt wird, welches den gestiegenen Herausforderungen im Polizeidienst auch wirklich gerecht wird.
Die Antworten aus den Mitarbeiterbefragungen, bei denen sich die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten der Polizei negativ zu dem Beurteilungsverfahren geäußert hat, müssen endlich zur Kenntnis genommen werden. Insbesondere verstärkt die GdP die Kritik an den viel zu langen Wartezeiten bis zur Beförderung von A 9 nach A 10 bei S und K.
10 bis 15 Jahre Wartezeit bis A 10 waren, sind und bleiben eine Zumutung!