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Kommentar von Dietmar Schilff

G 20-Randalierer verurteilt: Strafrecht konsequent angewendet!

Dietmar Schilff  Foto: GdP
Dietmar Schilff Foto: GdP

Die ersten Urteile nach den Krawallen beim G 20-Gipfel sind gefallen – und unser Ruf nach einer konsequenten Umsetzung des Strafrechts ist offenbar gehört worden.

Für zwei Jahre und sieben Monate soll ein Holländer nach dem Willen des Hamburger Amtsgerichts ins Gefängnis – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vor allem aber wegen gefährlicher Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren Landfriedensbruchs. Ein 24-Jähriger aus Polen bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten – weil er gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat.
Vor allem aber den ersten Richterspruch vom Dienstag kann die GdP nur begrüßen. Denn endlich haben wir damit auch ein Urteil zum neuen Paragraphen 114 StGB bekommen, für dessen Einführung sich die GdP sieben Jahre lang eingesetzt hat. In der Urteilsbegründung ging der Richter konkret auf den neuen Schutzparagraphen ein. Die Botschaft ist deutlich: Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen.

Was wir in Hamburg gesehen haben, hatte nichts mehr mit politischem Protest zu tun – und ist auch nicht durch eventuellen Alkoholkonsum zu mildern. Das war pure Aggressivität. Wer sich vermummt, Autos und Geschäfte in Brand steckt, wer Gehwegplatten und Molotow-Cocktails auf Polizeibeamtinnen und -beamte wirft, um sie nicht nur zu verletzen, sondern auch deren Tod mindestens in Kauf nimmt, hat keine inhaltliche Debatte verdient – sondern nur die Härte des Gesetzes.

„Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Wir sagen darüber hinaus: „Polizeibeamte sind auch Menschen“. Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Ehefrauen, Ehemänner – die zwar wussten, dass in ihrem Beruf eine gewisse Gefahr mitschwingt, die aber niemals zur lebendigen Zielscheibe oder zum Ventil für den Frust einiger weniger werden dürfen.

Auch wenn es „nur“ zwei Bierflaschen gewesen sein sollen, die der Holländer auf die Beamtinnen und Beamten geworfen haben soll. Und auch wenn der Angeklagte nicht vorbestraft war: Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten darf sich unser Staat nicht bieten lassen. Die rechtlichen Instrumente dafür hat er der Justiz an die Hand gegeben – nicht zuletzt mit der Verschärfung der Strafe für Angriffe auf die Polizei, die längst überfällig war. Der Richter am Hamburger Amtsgericht hat diese Instrumente nun genutzt. Er ist mit seinem Urteil sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die eine Gefängnisstrafe von unter zwei Jahren wollte. Vielleicht hatte der Angeklagte deshalb auf eine Bewährungsstrafe spekuliert!?

Es mag den Anschein haben, der Richter beugte sich dem politischen Druck, da insbesondere der Erste Bürgermeister Olaf Scholz mehrfach die „volle Härte des Gesetzes“ für die G 20-Randalierer gefordert hatte. Mein Eindruck ist jedoch, dass der Richter aus voller Überzeugung sein Urteil gesprochen hat - und damit ein wirksames Zeichen gesetzt hat. Weitere werden folgen, denn es sitzen noch mehr als 30 weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Notwendig ist nunmehr, dass es solche Urteile auch für "normale" Einsätze im täglichen Dienst gibt. Hier finden ständig Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste statt. Wer diejenigen angreift, die - notfalls mit ihrem Leben - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sicherheit sorgen, der greift unser Staatsgefüge an und muss die volle Härte des Gesetzes spüren.


Dietmar Schilff, Landesvorsitzender GdP Niedersachsen und stellv. Bundesvorsitzender
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