Tarifeinigung: Soziale Komponente wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juni 2017 in Kraft. Diese Nachbesserung ist ausschließlich auf das Drängen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, GdP, GEW und ver.di zurückzuführen.
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder sieht ab dem 1. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent vor. Zugunsten der unteren Entgeltgruppen wurde eine soziale Komponente vereinbart. Sie sieht vor, dass die Entgelte um mindestens 75 Euro steigen sollen.
Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigen nach bisheriger Regelung zum 1. Juni 2017 um 2,5 Prozent – unter Einbeziehung der sozialen Komponente nun aber ebenfalls um mindestens 75 Euro.
Die GdP Niedersachsen erneuert an dieser Stelle ihre Kritik an der Vorgehensweise: Die Besoldungsanpassung für 2017 und 2018 wurde bereits vor den Tarifverhandlungen festgelegt – und blieb nach DGB-Berechnungen hinter der Erhöhung für die Tarifbeschäftigten deutlich zurück.
Zukünftig darf die Besoldungserhöhung erst nach der inhaltlichen Auseinandersetzung und dem Tarifabschluss mit den Gewerkschaften festgelegt werden.
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder sieht ab dem 1. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent vor. Zugunsten der unteren Entgeltgruppen wurde eine soziale Komponente vereinbart. Sie sieht vor, dass die Entgelte um mindestens 75 Euro steigen sollen.
Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigen nach bisheriger Regelung zum 1. Juni 2017 um 2,5 Prozent – unter Einbeziehung der sozialen Komponente nun aber ebenfalls um mindestens 75 Euro.
Die GdP Niedersachsen erneuert an dieser Stelle ihre Kritik an der Vorgehensweise: Die Besoldungsanpassung für 2017 und 2018 wurde bereits vor den Tarifverhandlungen festgelegt – und blieb nach DGB-Berechnungen hinter der Erhöhung für die Tarifbeschäftigten deutlich zurück.
Zukünftig darf die Besoldungserhöhung erst nach der inhaltlichen Auseinandersetzung und dem Tarifabschluss mit den Gewerkschaften festgelegt werden.