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Tarif- und Besoldungserhöhungen 2018

Die Aktionen zur Tarifrunde 2017, an denen sich zahlreiche GdP-Mitglieder im Frühjahr beteiligt haben, zahlen sich jetzt aus. Collage aus GdP-Plakaten.
Die Aktionen zur Tarifrunde 2017, an denen sich zahlreiche GdP-Mitglieder im Frühjahr beteiligt haben, zahlen sich jetzt aus. Collage aus GdP-Plakaten.
Hannover.

Am 1. Januar tritt die zweite Stufe des Tarifabschlusses 2017/18 in Kraft. Für alle Tarifbeschäftigten steigen dadurch die Einkommen um 2,35 Prozent. Die Grundbesoldung und die Familienzuschläge der Beamten steigen ab dem 1. Juni 2018 um 2 Prozent.

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 bis 15, die in den vergangenen fünf Jahren bereits in der Stufe 5 eingruppiert waren, greift zudem die neu eingeführte Stufe 6. Dadurch steigt ihr Einkommen in zwei Stufen ab dem 01.01.2018 und ab dem 01.10.2018 noch einmal um jeweils 1,5 Prozent.
Auch für die Beschäftigten in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9, die mindestens fünf Jahre in der Stufe 4 eingruppiert waren, gibt es 2018 einen überproportionalen Einkommensanstieg. Ihr Tarifgehalt erhöht sich zum 01.01.2018 um 53,14 Euro. Ab dem 01.10.2018 gibt es noch einmal 53,40 Euro mehr im Monat.

Damit zahlen sich die vielen Aktionen an denen sich zahlreiche GdP-Mitglieder im Frühjahr 2017 beteiligt haben, wie aktive Mittagspausen und Warnstreiks, aus.

Bei den Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden mit Wirkung vom 01.06.2018 die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen erneut um 2,0 % erhöht.

Die GdP wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Tarifabschlüsse zu spürbaren Verbesserungen führen und maßgeblich für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung sind, sowie für eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes auch für die Beamten/-innen und Versorgungsempfänger/-innen streiten.


Richtungsweisend. Mit Sicherheit!
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