Zum Inhalt wechseln

Urteil im Berufungsprozess beim Landgericht Lüneburg im "Komaschläger-Prozess" wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten

Symbolfoto: Thorben Wengert, pixelio.de
Symbolfoto: Thorben Wengert, pixelio.de
Hannover.

Die 9. Kleine Strafkammer am Lüneburger Landgericht hat heute Mittag im sogenannten "Komaschläger-Prozess" einen 34-Jährigen Seevetaler wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Tat ereignete sich im August 2015 in Meckelfeld. Das Gericht blieb damit unter der in der ersten Instanz vom Winsener Amtsgericht verhängten Haftstrafe von vier Jahren. Die GdP wird die Urteilsbegründung nach Veröffentlichung aber noch genau auswerten.

Am 29. August 2015 erhielt der Kollege bei Streitigkeiten in Meckelfeld bei Seevetal/PD Lüneburg einen massiven Faustschlag gegen die linke Kopfhälfte, verlor das Bewusstsein und schlug mit dem Kopf auf das Straßenpflaster auf. Er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und lag zwei Wochen im Koma.

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: "Es ist gut, dass das Landgericht Lüneburg in der Berufungsverhandlung ein gleichlautendes Urteil wie das AG Winsen gesprochen hat. Allerdings bleibt bei solchen Fällen mit derartigen negativen Auswirkungen auf unseren Kollegen immer die Frage, warum Gerichte nicht auch an die Höchstgrenze der Strafmöglichkeit gehen. Es muss bei Gewalttaten gegen die Polizei und anderen Amtsträgern ein klares und unmissverständliches Zeichen gesetzt werden. Es ist gesellschaftlich nicht länger hinnehmbar, dass die Anzahl von Gewalttaten gegen Polizeibeschäftigte, die ihren Kopf für die Innere Sicherheit hinhalten, stetig ansteigt. Natürlich ist die Justiz frei in ihrer Urteilsentscheidung und Strafzumessung, aus Sicht der GdP müssen die Täter aber durchgängig empfindliche Strafen erhalten."

In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 ist ein erneuter Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte um 293 Fälle auf 3.030 dargestellt. Dabei haben 1.107 Kolleginnen und Kollegen der Polizei Verletzungen davongetragen. Jeden Tag wurden 2016 in Niedersachsen neun Polizisten/-innen angegriffen und täglich drei verletzt.

Die GdP hält es zwingend für notwendig, dass die Justiz die Fälle von Gewalt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert. Verfahren dürften nicht eingestellt werden, da den Tätern damit suggeriert würde, dass es ja nicht so schlimm ist, Polizisten anzugreifen und zu verletzen.

Darüber hinaus müsse zum Beispiel in Schulen und Vereinen frühzeitig und noch intensiver respektvoller Umgang vermitteltet sowie das gesellschaftliche Klima insgesamt verändert werden. Schulen, Vereine und Institutionen sind dabei wichtige Partner. Daher fordert die Gewerkschaft der Polizei neben dem Bildungsbereich auch die ehrenamtliche Tätigkeit in den Vereinen weiter zu stärken. Hier wird soziale Kompetenz vermittelt, Gemeinsamkeiten gelebt und auch Schranken aufgezeigt.
This link is for the Robots and should not be seen.