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GdP: Dieselfahrverbote – wer kontrolliert?

Foto: Angela Hübsch
Foto: Angela Hübsch
Hannover.

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten zulässig sind. Nun stellt sich die Frage, wer das Verbot kontrollieren soll.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen macht deutlich, dass die Überwachung und Kontrolle des Fahrverbotes keine originäre Aufgabe für die Polizei ist. Vielmehr sind Städte und Gemeinden in der Verantwortung.

Das Aufgabenspektrum der Polizei ist schon derart vielfältig, dass die Überwachung eines Verbotes nicht kontinuierlich durch die Polizei erfolgen kann. Auch im Hinblick auf die Personalstärke ist es nicht möglich, noch weitere zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
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