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GdP zum Umgang mit „Reichsbürgern“: Richtlinie und konsequentes Vorgehen wichtig und richtig

Die GdP hatte in ihrem Mitgliedermagazin 'Deutsche Polizei' im vergangenen Jahr den Umgang mit 'Reichsbürgern' thematisiert. Foto: Angela Hübsch
Die GdP hatte in ihrem Mitgliedermagazin 'Deutsche Polizei' im vergangenen Jahr den Umgang mit 'Reichsbürgern' thematisiert. Foto: Angela Hübsch
Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die neue Richtlinie des niedersächsischen Innenministeriums zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie das konsequente Vorgehen gegen die Szene.

„Diesen Verfassungsfeinden muss mit klaren Grenzen Einhalt geboten werden. Da sie die deutschen Gesetze nicht anerkennen, fehlt ihnen auch der Respekt vor Polizistinnen und Polizisten. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen daher mit allen Mitteln geschützt werden“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit sowie die jetzt in Kraft gesetzte neue Richtlinie des Ministeriums seien dabei „entscheidende Bausteine“.

Der GdP-Landesvorsitzende wies erneut auf die Gefahr hin, die von „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern ausgeht. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren mehrfach Polizistinnen und Polizisten von sogenannten Reichsbürgern angegriffen und dabei schwer verletzt wurden. „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Innenministerium hier umgehend reagiert hat und konsequent handelt.“

Die neue Richtlinie, die vorsieht, grundsätzlich im Zusammenhang mit sogenannten Reichsbürgern den Polizeilichen Staatsschutz einzubeziehen, schütze nun die Kolleginnen und Kollegen besser vor Risiken. „Es darf aber in dem Zusammenhang nicht versäumt werden, den Polizeilichen Staatsschutz für diese zusätzlichen Aufgaben entsprechend personell auszurüsten“, sagte der GdP-Landesvorsitzende.

Gleiches gelte für die Justiz: „Straftaten von Reichsbürgern müssen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt und die Täter hart bestraft werden“, forderte Schilff. Dies sei aber nur möglich, wenn die Strafverfolgungskette reibungslos funktioniere und in den Gerichten auch genügend Juristen tätig sind, die die Arbeit der Polizei fortführen.
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