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Besoldungserhöhung zum 1. Juni 2018

Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Niedersachsen.

Am 1. Juni 2018 wird eine weitere Stufe des Tarifabschlusses 2017/18 wirksam. Bei den Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen erneut um 2 Prozent erhöht.

Damit haben sich die Bezüge der Beamtinnen und Beamten mit der ersten Stufe im Juni 2017 und der jetzigen zweiten Stufe insgesamt um 4,5 Prozent erhöht.

Die Tarifbeschäftigten haben eine analoge Erhöhung ihres Entgelts erhalten.

Dies ist ausschließlich das Ergebnis der vielen gewerkschaftlichen Aktionen - wie aktive Mittagspausen und Warnstreiks -, an denen sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen im Frühjahr 2017 beteiligt haben. Diejenigen, die noch kein Mitglied der GdP sind, sollten sich überlegen, der Solidargemeinschaft GdP beizutreten.

Die GdP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tarifabschlüsse zu spürbaren Einkommenserhöhungen führen und dass diese zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung und die Versorgung übertragen werden. Ebenso streitet die GdP für eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes bzw. einer Sonderzahlung für alle Beamten/-innen und Versorgungsempfänger/-innen.

Niedersachsen liegt bei der Beamtenbesoldung im Vergleich zu den anderen Bundesländern in fast allen Gehaltsgruppen im unteren Bereich. Das ist erschütternd und wirft kein gutes Bild auf die niedersächsische Politik.

Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die GdP wird weitere Aktionen durchführen.

Richtungsweisend. Mit Sicherheit!

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