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Bundeskongress 2018 (Tag 3)

Gleiche Besoldung, besserer Ausgleich, mehr Vereinbarkeit: Anträge mit niedersächsischen Beiträgen

Berlin.

Der 3. Tag des Bundeskongresses der GdP in Berlin stand ganz im Zeichen der etwa 300 Anträge, über die die Delegierten dank der guten Vorbereitung der Antragsberatungskommission (ABK) zügig beraten und abstimmen konnten. Mehrere Dutzend Vorschläge waren dabei aus Niedersachsen eingereicht worden. Niedersächsische GdP-Vertreter/-innen sorgten zudem bei wichtigen Anträgen für überzeugende Begründungen.

Viel Applaus und große Zustimmung bekam zu Beginn des Kongresstages ein Dringlichkeitsantrag des Bundesvorstands, mit dem die GdP „Für eine intensive Auseinandersetzung mit allen gesellschaftlichen Themen – Gegen den politischen Populismus“ ausspricht. Verhandlungsleiter Sven Hüber (Bezirk Bundespolizei) überzeugte mit einer starken Rede. Er zählte populistische Äußerungen einzelner Politiker zur gesellschaftsrelevanten Themen auf, die im Widerspruch zu den grundsätzlichen Positionen der GdP stehen und umrahmte sie mit dem wiederkehrenden Credo: „Was haben wir als GdP mit solchen Leuten zu besprechen? Deren Ängste? Besprechen wir mit Ihnen unsere Dienstpostenbewertung, unsere Zulagenerhöhungen? Was haben wir in der GdP mit Leuten zu tun, die für diese Inhalte stehen und eintreten.“

Zum Leitantrag „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ hielt die am Tag zuvor wieder in den Bundesvorstand gewählte Niedersächsin Elke Gündner-Ede die Begründungsrede. „Dass Beschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, ist ein Skandal und bedarf dringend einer Veränderung“, so Gündner-Ede. Das Thema müsse auch in den Polizeiorganisationen an Stellenwert gewinnen, sodass auch Einschnitte in den Karrieremöglichkeiten künftig der Vergangenheit angehören.

Weitere sozialpolitische Anträge, die aus Niedersachsen eingereicht worden waren, wurden in diesem Block ebenfalls verabschiedet, so z.B. der Auftrag an die Bundes-GdP, sich für mehr zuzahlungsfreie Medikamente einzusetzen oder sich dafür zu verwenden, dass die Nachtarbeit auf den Zeitraum zwischen 20 (statt 21) und 6 Uhr festgelegt wird. Die Tarifkommission soll sich zudem dafür einsetzen, dass der Familien- und Kinderzuschläge im TV-L wieder eingeführt werden.
Für großen Applaus und Zustimmung sorgten danach auch die Anträge, die sich mit Arbeitszeiten und -Belastungen befassen. Zentral hierbei: die Forderungen nach einer einheitlichen Besoldung in allen Bundesländern sowie eine ruhegehaltfähige Polizeizulage in Höhe von mindestens 300 Euro. Den entsprechenden Leitantrag begründete Martin Hellweg, stellv. Vorsitzender in Niedersachsen: „Überall sind die Anforderungen gleich, also müssen auch die Belastungen überall gleich ausgeglichen werden“, so sein Plädoyer. Auch gesundheitliche Belastungen z.B. durch kurzfristige Dienstplanwechsel müssten besser ausgeglichen werden.


Als Sprecher der ABK für den ersten Antragsblock hatte zuvor das niedersächsische GsV-Mitglied Sascha Göritz dem Bundesgremium erläutert, warum jeweils die Ablehnung empfohlen wurde. Das galt auch für einen Antrag der Seniorengruppe, der eine Erhöhung der Sterbegeldbeihilfe zum Ziel hat. Mit einer leidenschaftlichen Rede konnte der niedersächsische Landesseniorenvorsitzende Erwin Jark das Gegenteil erreichen: Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

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