Pressemitteilung vom 11.12.2018
Landtag setzt GdP-Forderung um: Schmerzensgeldansprüche werden durch Land reguliert

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender: „Unsere Kolleginnen und Kollegen begeben sich jeden Tag in Gefahr. Wenn ihnen dann tatsächlich etwas passiert, darf ihnen nicht das Risiko überlassen werden, dass ein Täter nicht zahlungsfähig ist. Seit Jahren fordern wir die Politik auf, hier aktiv zu werden, und freuen uns jetzt über die Umsetzung.“
Die Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes sieht vor, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst oder außerhalb des Dienstes wegen ihrer Eigenschaft als Polizisten durch gewalttätige Angriffe verletzt werden, und das ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld nicht vollstrecken können, dieses vom Dienstherrn ausgeglichen bekommen. Dieser kann dann Rückgriff bei den Tätern nehmen. Damit wird der Fürsorgepflicht endlich Genüge getan.
Außerdem können zukünftig auch Beamtinnen und Beamte, die pflegebedürftige Angehörige haben, ihre dienstliche Verpflichtung und die Pflege besser miteinander vereinbaren.
Die Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes sieht vor, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst oder außerhalb des Dienstes wegen ihrer Eigenschaft als Polizisten durch gewalttätige Angriffe verletzt werden, und das ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld nicht vollstrecken können, dieses vom Dienstherrn ausgeglichen bekommen. Dieser kann dann Rückgriff bei den Tätern nehmen. Damit wird der Fürsorgepflicht endlich Genüge getan.
Außerdem können zukünftig auch Beamtinnen und Beamte, die pflegebedürftige Angehörige haben, ihre dienstliche Verpflichtung und die Pflege besser miteinander vereinbaren.