GdP News vom 19.12.2018
Höhe des Bekleidungskontos nicht mehr zeitgemäß
Nach Schreiben einiger Kollegen ist die GdP aktiv geworden. Auch der Polizeihauptpersonalrat beschäftigt sich mit der Angelegenheit. Der Landesvorsitzende Dietmar Schilff hat im Gespräch mit dem Staatssekretär Stephan Manke darauf hingewiesen, dass die Höhe des Bekleidungskontos nicht mehr angemessen ist. Das Innenministerium hat zugesichert, sich der Problematik anzunehmen.
Die Höhe des verfügbaren Guthabens auf den Bekleidungskonten ist seit 2003 unverändert und beläuft sich seit dieser Zeit auf 200 Euro. Im Gegenzug sind die Kosten für die Bekleidung, insbesondere für Schuhe, jedoch nicht eingefroren worden, sondern haben sich von Jahr zu Jahr gesteigert. Die Folge ist, dass die Kolleginnen und Kollegen immer weniger Dienstkleidung anschaffen können.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht hier ein dringender Handlungsbedarf.
Die Höhe des verfügbaren Guthabens auf den Bekleidungskonten ist seit 2003 unverändert und beläuft sich seit dieser Zeit auf 200 Euro. Im Gegenzug sind die Kosten für die Bekleidung, insbesondere für Schuhe, jedoch nicht eingefroren worden, sondern haben sich von Jahr zu Jahr gesteigert. Die Folge ist, dass die Kolleginnen und Kollegen immer weniger Dienstkleidung anschaffen können.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht hier ein dringender Handlungsbedarf.