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GdP-News vom 18.02.2019

BAG-Urteil zum Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

Abkehr von bisheriger Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht

Smybolbild: GdP Nds
Smybolbild: GdP Nds
Erfurt/Hannover.

Mit Urteil vom 19.12.2018 hat der 10. Senat des BAG seine Rechtsauffassung, dass Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreitung der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten zu zahlen seien, aufgegeben.

Da das aktuelle Urteil (10 AZR 231/18) sich auf eine Klage aus dem Bereich der Systemgastronomie und den dortigen tariflichen Regelungen bezieht und der Volltext des Urteils noch nicht vorliegt, werden wir nach Prüfung der Übertragbarkeit auf den TVL weiter informieren.

Beschäftigten, deren Ansprüche auf Zahlung wegen angeordneter Überstunden aufgrund der Ausschlussfrist (§ 37 TVL) von 6 Monaten zu verfallen drohen, raten wir vorsorglich, mit Hinweis auf das neue BAG-Urteil, ihren Anspruch schriftlich geltend zu machen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.
GdP – Richtungsweisend. Mit Sicherheit!
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