Besoldungsanpassung 2009 /2010
öD-Gewerkschaften beim Niedersächsischen Finanzminister
Der Finanzminister beharrte auf dem Standpunkt der Landesregierung, den jetzt vorliegenden Anpassungsentwurf für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger nicht zu verändern. Die Einmalzahlung für die Monate Januar und Februar 2009 in Höhe von je 40,00 € soll damit nicht ausgezahlt und der monatliche Sockelbetrag in Höhe von 40,00 € um 50 % gekürzt werden. Da über die Besoldungsanpassung der Landtag entscheidet, werden die Gewerk-schaften des öffentlichen Dienstes dort noch aktiv werden. Die GdP wird das weitere Vorgehen auf der Kreisgruppenkonferenz am 21.04.2009 beraten.
Im neuen Tarifvertrag ist die Regelung des § 18 TV-L (leistungsorientierte Bezahlung) gestrichen worden. Ein solches Besoldungsinstrument lehnen der DGB und seine Einzelgewerkschaften auch für die Beamten ab. Hier scheint eine Einigung mit dem Finanzminister möglich.
Zur Frage des Zulagewesens und der zukünftigen Struktur einer Landesbesoldung wird zwischen den Spitzenorganisationen und dem Finanzministerium je eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen soll. Spätestens am 01.04.2010 sollen die Arbeitsergebnisse vorliegen.
Im neuen Tarifvertrag ist die Regelung des § 18 TV-L (leistungsorientierte Bezahlung) gestrichen worden. Ein solches Besoldungsinstrument lehnen der DGB und seine Einzelgewerkschaften auch für die Beamten ab. Hier scheint eine Einigung mit dem Finanzminister möglich.
Zur Frage des Zulagewesens und der zukünftigen Struktur einer Landesbesoldung wird zwischen den Spitzenorganisationen und dem Finanzministerium je eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen soll. Spätestens am 01.04.2010 sollen die Arbeitsergebnisse vorliegen.