Wichtige Information der Bezirksgruppe ZPD – Bitte überprüfen, ob das Problem auch in anderen Behörden auftritt!
Kraftfahrer/-innen sollen Klage einreichen!
Behörde ignoriert Urteile; Petition an Landtag
Obwohl das Urteil inzwischen rechtskräftig ist, lehnt die Zentrale Polizeidirektion es kategorisch ab, die Regelung auf die Kraftfahrer/-innen des ZFN (Zentraler Fahrdienst Niedersachsen) anzuwenden, mit Ausnahme des klageführenden Mitgliedes.
Frank Jürges, Bezirksgruppenvorsitzender: „Hier wird eine eindeutige Rechtslage mit Füßen getreten! Es werden Zuschläge nicht ausgezahlt, Arbeitsstunden nicht angerechnet. Betroffene müssen befürchten, in eine niedrigere Pauschallohngruppe eingestuft zu werden und so wesentlich weniger Geld zu bekommen. Das Verhalten der ZPD zu tarifvertraglichen Regelungen, zum Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover und des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen - beide Gerichte haben die Auffassung der GdP bestätigt - zeugt von einem fragwürdigen rechtsstaatlichen Verständnis. Die ZPD muss die tarifvertragliche Regelung endlich anerkennen und umsetzen!
Die GdP fordert alle Kraftfahrer des ZFN zur Durchsetzung ihrer Rechte und Wahrung ihrer Ansprüche auf, Klage beim Arbeitsgericht Hannover einzureichen. Vorrausetzung ist, dass mindestens eine mehrtägige Dienstreise durchgeführt wurde.
Die GdP bei der ZPD unterstützt alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Klageverfahren gegen die Zentrale Polizeidirektion!
Zusätzlich hat die GdP mit heutigem Datum folgende Petition gem. Art. 17 GG beim Niedersächsischen Landtag eingereicht:
Wir bitten den Niedersächsischen Landtag, die Niedersächsische Landesregierung aufzufordern, die tarifvertragliche Regelung zum PKW-Fahrer-TV-L bei mehrtägigen Dienstreisen anzuwenden!
Frank Jürges, Bezirksgruppenvorsitzender: „Hier wird eine eindeutige Rechtslage mit Füßen getreten! Es werden Zuschläge nicht ausgezahlt, Arbeitsstunden nicht angerechnet. Betroffene müssen befürchten, in eine niedrigere Pauschallohngruppe eingestuft zu werden und so wesentlich weniger Geld zu bekommen. Das Verhalten der ZPD zu tarifvertraglichen Regelungen, zum Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover und des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen - beide Gerichte haben die Auffassung der GdP bestätigt - zeugt von einem fragwürdigen rechtsstaatlichen Verständnis. Die ZPD muss die tarifvertragliche Regelung endlich anerkennen und umsetzen!
Die GdP fordert alle Kraftfahrer des ZFN zur Durchsetzung ihrer Rechte und Wahrung ihrer Ansprüche auf, Klage beim Arbeitsgericht Hannover einzureichen. Vorrausetzung ist, dass mindestens eine mehrtägige Dienstreise durchgeführt wurde.
Die GdP bei der ZPD unterstützt alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Klageverfahren gegen die Zentrale Polizeidirektion!
Zusätzlich hat die GdP mit heutigem Datum folgende Petition gem. Art. 17 GG beim Niedersächsischen Landtag eingereicht:
Wir bitten den Niedersächsischen Landtag, die Niedersächsische Landesregierung aufzufordern, die tarifvertragliche Regelung zum PKW-Fahrer-TV-L bei mehrtägigen Dienstreisen anzuwenden!