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Mehrtägige Dienstreisen nach Kraftfahrer TV-L

GdP unterstützt Klageweg!

Hannover,.

29.06.2009: Das Landearbeitgericht Niedersachsen hat mit einer Entscheidung vom 30.06.2008 (Az 14 Sa 1673/07) ausgeführt, dass nach den Regelungen des Kraftfahrer-TV-Bund, jede Dienstreise, die an einem Tag vor 24.00 Uhr beginnt und am nächsten Tag nach 00.00 Uhr endet, pauschal mit 24 Stunden anzusetzen ist. Unabhängig davon ist die tatsächliche Dauer der Dienstreise. Diese Verfahrensweise wird für das Land Niedersachsen abgelehnt.

Der PKW-Fahrer-TV-Land, maßgebend für das Land Niedersachsen, ist im Wortlaut an den entscheidenden Stellen identisch mit den Regelungen zu mehrtägigen Dienstreisen des Kraftfahrer-TV-Bund. Insofern erscheint eine Übernahme des LAG Urteils nach Auffassung der GdP folgerichtig.

Den betroffenen Beschäftigten wurde jedoch mitgeteilt, dass das vorstehende Urteil für das Land Niedersachsen keine Anwendung findet, da über die Vorschrift des Kraftfahrer-TV-Bund geurteilt wurde und dieser für das Land Niedersachsen nicht maßgeblich sei. Dieser Auslegung widerspricht die GdP.

Zur Durchsetzung der Rechte der dem PKW-Fahrer-TV-Land unterliegenden Kraftfahrer in Niedersachsen, ist eine Klage beim Arbeitsgericht Hannover eingereicht und durch die GdP Niedersachsen unterstützt worden. Dies gilt für weitere betroffene Mitglieder in der Folge gleichermaßen.

Zur Wahrung der Ansprüche sollten die Betroffenen daher Widersprüche beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) einreichen.

Hier gelangen Sie zum Musterschreiben (Download, PDF, 280 KB):

Musterschreiben Dienstreise Kr.pdf
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