Persönliches Bekleidungsbudget Die Entscheidung spricht für sich
Es gab zwei Alternativen:
Die Entscheidung des Präsidenten des LPP:
- Die ersparten Mittel werden einmalig den persönlichen Bekleidungskonten gutgeschrieben (ca. 50 €) pro Beamtin/Beamter.
- Die Behörden erhalten – wie in den vergangenen Jahren – die nicht für die Grundausstattung der blauen Uniform oder die Ausgaben aus den persönlichen Bekleidungsbudgets benötigten Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Verwendung. Sie können dieses Geld (ausschließlich) für die Ausstattung der PVB mit Dienst- und Schutzkleidung unter fachlichen Gesichtspunkten verwenden (z.B. Wetterschutzjacke, neu konzipiertes Outdoorjacket mit höherem Kälteschutz, Einsatzanzüge, usw).
Die Entscheidung des Präsidenten des LPP:
- Alternative 2 (die PP`s werden informiert)