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Schmerzensgeld: Bund unterstützt Beamtinnen und Beamte

Hannover.

Beschäftigte der Polizei, von Job-Centern und anderen Behörden, die im Dienst Opfer von Gewalt wurden, haben oft Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ist der Täter aber mittellos, steht der Anspruch nur auf dem Papier. Jetzt will der Bund auf Drängen der Gewerkschaften für Abhilfe sorgen. Die GdP fordert, dass Niedersachsen endlich nachzieht.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben erreicht, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Schmerzensgeldforderungen von Gewaltopfern im öffentlichen Dienst absichern will. Der Gesetzentwurf soll im März ins Kabinett eingebracht werden.

Bisher bleiben Beamtinnen und Beamten auf ihren Forderungen sitzen, wenn sie Gewalttäter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, diese aber zahlungsunfähig sind. In solchen Fällen will das BMI zukünftig einspringen und die Forderungen an Stelle der zahlungsunfähigen Täter auszahlen. Damit reagiert das BMI auf Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und des DGB. Beide hatten bereits 2015 gefordert, entsprechende Regelungen aus Schleswig-Holstein und Bayern zu übernehmen. Am 15. Februar war der Gesetzentwurf Thema eines Gesprächs zwischen Bundesinnenministerium und DGB.

Die Gewerkschaftsvertreter kritisierten dabei, dass das BMI erst bei Schmerzensgeldern oberhalb von 500 Euro einspringen will. Etwa ein Drittel der Fälle, die bei der Polizeiarbeit entstehen, liegt unterhalb dieser Grenze. Schleswig-Holstein tritt schon ab 250 Euro ein. Selbst dabei verbleibe aber noch eine erhebliche Belastung für die Kolleginnen und Kollegen. Problematisch ist weiterhin, dass im Gesetzentwurf nur unbillige Härten abgefedert werden sollen und es sich um eine Kann-Regelung handelt. Außerdem will der Bund nicht bei der Verletzung durch Tiere eingreifen.

Die GdP Niedersachsen hat bei Gesprächen mit Politikern dieses Thema immer wieder angesprochen und fordert die Landesregierung nunmehr auf, eine niedersächsische Regelung zu schaffen, die verbindlich ist und auch bei geringen Schmerzensgeldansprüchen greift. Damit könnte den Kolleginnen und Kollegen gezeigt werden, dass das Land es ernst mit dem Schutz und der Unterstützung seiner Beschäftigten meint.
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