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Landesjournal Niedersachsen Januar 2005 - UMORGANISATION DER POLIZEI: Wer ist eigentlich zuständig?

Am 1.November 2004 führte Innenminister Uwe Schünemann in Hannover im Rahmen eines Festaktes den Präsidenten des im Innenministerium neu geschaffenen Landespolizeipräsidiums und die sieben Polizeipräsidenten der neu geschaffenen Polizeidirektionen in ihr Amt ein.

Innenminister Schünemann bezeichnete diesen Tag als den eigentlichen Meilenstein, der vor gut anderthalb Jahren begonnenen Reform. „Wir vollziehen jetzt eine konsequente Strukturveränderung hin zu einer Polizei der Zukunft mit dem Ziel, die Kriminalitätsbekämpfung zu optimieren, professionelle Aufgabenwahrnehmung, Präsenz und Bürgernähe zu gewährleisten.“ Das Fazit des Innenministers lautete: „Wir stellen unsere Polizei neu auf, sie bekommt ein eigenes Gesicht.“

Die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei zu einem „eigenen Gesicht“ der Polizei ist spätestens seit 1994 klar und eindeutig.

Wie polizeiliche Alltagsarbeit aussieht und wie - sowohl inhaltlich als auch organisatorisch - die Rahmenbedingungen für eine möglichst kreative Polizeiarbeit zu schaffen sind, ist Aufgabe der Polizeiführung.


Insofern ist das Vorhaben, die Polizei des Landes Niedersachsen zu reformieren und umzuorganisieren, eine erneute Chance für die Polizei selbst, Kompetenz und Sachverstand im wohlverstandenen gesellschaftspolitischen Sinne einzubringen. Es kann nicht nur darum gehen, sich selbst möglichst effizient zu organisieren. Es geht vielmehr um die Frage, wie kann ich meine Dienstleistung für die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, im Rahmen einer veränderten Kriminalitätsbekämpfung neu bestimmen.

Diese Erwartung der Gewerkschaft der Polizei an die neue Polizeiführung hat der Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates Dietmar Schilff gegenüber den neuen Polizeipräsidenten wie folgt formuliert: „Ich wünsche Ihnen eine stets glückliche Hand und biete im Namen aller Personalräte der Polizei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an, die an dem gemeinsamen Ziel, eine erfolgreiche und motivierte Polizei zu haben, auch zukünftig mitarbeiten werden.“

Um aber das eigene Gesicht zu erkennen, sollte man ab und zu mal in den Spiegel schauen.
Bereits mit Runderlass vom 25.11.2004 hat das Landespolizeipräsidium für alle nachgeordneten Behörden und Einrichtungen die Regelung der Bearbeitungszuständigkeiten erlassen.
Diesem Erlass ist vorangestellt:
Von den Polizeidirektionen können im Hinblick auf die Bearbeitungszuständigkeiten der zentralen Kriminal-dienste (ZKD), der Kriminal- und Ermittlungsdienste (KED) und der Polizeistationen (PST) Übergangsregelungen getroffen werden, die zu einer schrittweisen Umsetzung der als Anlage beigefügten Erlassregelung führen.
Einzel- bzw. Übergangsregelungen dürfen allerdings nicht zur dauerhaften Schaffung von Parallelstrukturen in der Kriminalitätsbekämpfung und damit zur Aufweichung der Ziele der Umorganisation führen.

Die Auswirkungen des „Zuständigkeitserlasses“ lassen sich bereits jetzt feststellen. Die Frage „Bin ich überhaupt zuständig?“ wird die erste Frage sein, die gestellt, beantwortet und umgesetzt wird. Bin ich nicht zuständig, dann rufe ich den Zuständigen. Ist doch logisch oder?
Zur Erinnerung: Prämisse der Polizeireform 1994 war es, die polizeiliche Kompe-tenz so weit wie möglich nach unten vor Ort zu legen, um eine effektive Arbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Jeder Polizist fühlte sich verantwortlich.
Soll nunmehr mit der neuen Ära der Polizeipräsidenten als politische Beamte die Zukunft der Polizei darin liegen, dass sie zentralistisch geführt wird und im wahrsten Sinne des Wortes „Polizeivollzugsdienst“ zu leisten hat? Bis heute können wir stolz darauf sein, das Berufsbild der Polizei im Lande Niedersachsen zu einer wirklich sozial kompetenten Polizei weiterentwickelt zu haben. Soziale Kompetenz bedeutet aber auch eigenständiges Handeln. Eine zentrale Reglementierung von Zuständigkeiten führt nicht dazu, dass die neue Behördenstruktur den aktuellen und zukünftigen polizeilichen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Sie wird vielmehr im polizeilichen Alltag dazu führen, dass die Frage „Wer ist eigentlich zuständig?“ jedem polizeilichen Handeln vorangestellt wird.

Mein Appell an die neuen Polizeipräsidenten lautet deshalb:
Polizeiarbeit ist eigenverantwortliches Han-deln. Deshalb, handeln Sie! Die Gewerkschaft der Polizei und ihre Personalräte werden Sie dabei unterstützen.
Bernhard Witthaut
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