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Landesjournal Niedersachsen März 2005 - PERSONALRATSWAHLEN AM 12./13. APRIL 2005: "Die Polizeiverwaltung im Lande Niedersachsen" - "GdP für Erhalt aller Arbeitsplätze im Servicebereich - Qualitätsverbesserung durch Privatisierung?"

Wolfgang Vahl und Wilhelm Pistor: Die GdP-Kandidaten für die Wahl zum Polizeihauptpersonalrat stellen sich vor.


Die Polizeiverwaltung im Lande Niedersachsen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wolfgang Vahl

am 04.12.2003 wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe (AG) „Personalverteilung – Verwaltungspersonal“ eingerichtet. Diese AG war verpflichtet, bis Ende 2004 ihren Abschlussbericht vorzulegen. Die primäre Aufgabe der AG war die Entwicklung von umsetzungsfähigen Konzepten für
ein Verteilungsmodell für die derzeit für Verwaltungsaufgaben zur Verfügung stehenden Stellen (Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, Angestellte)
die Bewertung der Dienstposten / Arbeitsplätze (Verwaltungspersonal)
die Entwicklung und Begleitung eines Meldeverfahrens bzw. lnteressenbekundungsverfahrens im Verwaltungsbereich
die Zuordnung des Verwaltungspersonals zu den Polizeidirektionen.

Als erster Schritt musste der Ist-Bestand der genannten Personengruppen namentlich erhoben werden. Der derzeitige (noch nicht ganz abgeschlossene) Erhebungsgrad beträgt ca. 98,5%. Danach ist eine Soll-Konzeption - bezogen auf die zukünftigen Flächendirektionen und aufgrund der vorhandenen Stellen im Verwaltungsbereich - erarbeitet worden.
Den Mitgliedern der AG wurde schnell deutlich, dass das eigentlich erforderliche Verwaltungspersonal - ähnlich wie bei der Erhebung im Jahre 1996 - nicht vorhanden ist. Die bereits damals festgestellte Mangelverwaltung besteht also auch acht Jahre später immer noch. Der sukzessive Ausgleich der jetzt errechneten Stellengrößen für die jeweiligen Polizeidirektionen (gerechte Verteilung des Mangels) wird sich über mehrere Jahre erstrecken und bedurfte einer zentralen Überwachung und Steuerung durch das MI / LPP. Diese Zentralstelle wurde inzwischen eingerichtet. Sie hat einen Erlass zur zentralen Stellenbewirtschaftung im Verwaltungsbereich herausgegeben, um alle frei werdenden Stellen bzw. Stellenanteile nach dem vorliegenden Konzept - auch in den einzelnen Wertigkeiten der Dienstposten bzw. Arbeitsplätze - ausgleichen zu können.
Damit wurde eine langjährige Forderung des PHPR und der GdP zur Einrichtung eines zentralen Personalmanagements im Verwaltungsbereich der Polizei erfüllt und es zieht ein Stück Gerechtigkeit in der Verteilung der Verwaltungsstellen ein, wenngleich der Mangel insgesamt, aber insbesondere bei höherwertigen Dienstposten bzw. Arbeitsplätzen immer noch unübersehbar ist.
Auch über die Zukunft der Polizeiverwaltung hat sich die AG Gedanken gemacht. Die Polizei steht - gerade durch die soeben durchgeführte Umorganisation - vor gravierenden internen Veränderungen. Sie werden auch die Auswirkungen auf den Einsatz und die Beschäftigung von Verwaltungspersonal haben. Die Polizeiverwaltung ist schon in den letzen Jahren vielfältigen Änderungen unterworfen worden. So hat der technische Fortschritt zu Veränderungen in den Assistenzdiensten und den dort zu leistenden Arbeiten geführt. Waren dies in der Vergangenheit der reduzierte Bedarf im Bereich der Telefonvermittlung aufgrund der Einführung der ISDN-Technik sowie bei Schreibkräften durch zunehmende EDV-Ausstattung, vollzieht sich aktuell ein erneuter Wandel durch die Einführung des Vorgangsbearbeitungssystems NIVADIS und des Personalmanagementverfahrens (PMV). Auch diese Neuerungen werden ebenfalls Auswirkungen auf den Einsatz und die Beschäftigung unserer Kolleginnen und Kollegen haben. Überlagert werden diese Entwicklungen von politischen Entscheidungen über die Einsparung von Personalkosten. Es bedarf dringend einer zeitnahen inhaltlichen Neuausrichtung der Polizeiverwaltung. Es wird daher von der AG empfohlen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die den Veränderungsbedarf von Verwaltungsaufgaben definiert, die daraus zu ziehenden Konsequenzen beschreibt und insbesondere Perspektiven für das vorhandene Verwaltungspersonal entwickelt.
Diese Auffassung wird vom PHPR und der GdP uneingeschränkt geteilt. Die Angestellten wollen
einen abwechslungsreichen, interessanten Arbeitsplatz mit mehr Selbstständigkeit und Verantwortung und der Aussicht auf bessere, leistungsgerechte Bezahlung
Möglichkeiten der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, um dieses zu erreichen.
Anerkennung im Kollegenkreis und bei den Vorgesetzten.

Kurz und bündig: Guten Lohn für gute Arbeit!
Bitte unterstützt uns bei diesen Bemühungen. Alle Angestellten sollten sich deshalb an den Personalratswahlen am 12. und 13. April 2005 beteiligen und die GdP-Kandidatinnen und -Kandidaten wählen. Jede Stimme macht uns stärker!
Mit kollegialen Grüssen

Euer
Wolfgang Vahl




GdP für Erhalt aller Arbeitsplätze im Servicebereich

- Qualitätsverbesserung durch Privatisierung? -

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wilhelm Pistor

ihr werdet sagen: Diese Überschrift, die kenne ich doch? Richtig – genau – diese Überschrift stand über meinem Artikel vom März 2000 anlässlich der damaligen Personalratswahlen. Nun ist mittlerweile viel Zeit ins Land gegangen, viel Wasser die Leine hinunter geflossen, viel geredet worden. Eine Arbeitsgruppe jagte die nächste, aber tragbare Ergebnisse, den Meilenstein 1 einmal ausgenommen, waren für uns als PHPR nicht erkennbar.
Die geplante Umorganisation auf Kosten der Beschäftigten, die nur unter wirtschaftlichen Aspekten und den Bedingungen der Politik und des Innenministeriums durchgezogen werden sollte, wurde von uns im Polizeihauptpersonalrat erfolgreich verhindert. Das tragbare Ergebnis als so genannter Meilenstein 1 beinhaltete nach unserem Widerstand und unseren Verhandlungen, dass vorgesehene Kündigungen und Umsetzungen zu anderen Behörden und Dienststellen nicht erfolgen mussten. Diese Konsequenzen hingen wochen- und monatelang wie ein Damoklesschwert über den Kollegen in den Servicedienststellen. Unsere Maximalforderung, alle Werkstätten und Serviceeinrichtungen in der Polizei zu erhalten, ist nicht durchsetzbar gewesen. Gelungen ist aber die Verhinderung der Konzentrierung aller Werkstätten und der Aufgabe der meisten und der damit zwangsweise verbundenen personellen Konsequenzen für das Personal. Einige Serviceeinrichtungen mit der Bezeichnung Werkstatt wurden in Wartungsplätze umgewandelt. Dies allerdings nur mit der Garantie, dass unsere Kollegen ihre Lohngruppen behalten konnten und dass für sie bis zu einer möglichen Verrentung oder Umsetzung innerhalb der Dienststelle keine weiteren Nachteile erwachsen dürfen.
Serviceleistungen, die in unseren Servicebetrieben für die Polizei erbracht werden, dienen nicht dem Selbstzweck, sondern tragen ganz erheblich zum Funktionieren unserer Polizei bei. Eine Polizei, die einen Rund-um-die-Uhr-Dienst garantiert, die auch an Sonn- und Feiertagen funktionsfähig ist, muss auch einen gut und zuverlässig arbeitenden Servicebereich zur Verfügung haben. Wer solche Schlüsselbereiche in Frage stellt, oder schlimmer noch, sie abschafft, der bringt die Funktionsfähigkeit der Polizei in Gefahr. Eventuell mögliche kurzfristige finanzielle Entlastungen des Haushalts gehen einher mit dem Verlust der Eigenständigkeit. Ist sie verloren und haben die privaten Unternehmen den Fuß in der Tür, dann wird der Sack zugemacht und es gilt nur noch der reine wirtschaftliche Aspekt. Die dann eintretende Abhängigkeit sollten wir uns auf gar keinen Fall leisten, denn eines ist dann sicher: Dann muss jeder Preis gezahlt werden. Und das können wir uns schon gar nicht leisten. An dieser Stelle erlaube ich mir die Frage, ob unsere Politiker dieses nicht erkennen. Es sind also keine kurzfristigen Überlegungen, die hier angesagt sind, sondern Überlegungen, die auf Dauer Bestand haben. Dazu gehört ein Neuanfang, wie zum Beispiel in Meilenstein 1 beschrieben, mit regulären Startbedingungen. Dazu müssen Investitionen in unseren Servicebereichen getätigt werden, um überhaupt die Vergleichbarkeit mit der freien Wirtschaft herstellen zu können. Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bringt uns hier nicht weiter.
Wir fordern Ehrlichkeit von allen Beteiligten, denn nur Offenheit und gegenseitiges Vertrauen wird letztendlich zu vernünftigen Ergebnissen führen.

Um hier keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, die Gruppe der Arbeiter im PHPR versteht sich nicht als Verhinderer aller Maßnahmen.
Wir haben den Anspruch, bei notwendigen Reformen „aktive Mitgestalter“ zu sein. Die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Nds. Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) werden wir auch in der neuen Legislaturperiode im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen effektiv nutzen. Dort, wo uns das PersVG die Hände bindet oder Mitbestimmungsrechte nicht vorhanden sind, werden wir – wie auch in der Vergangenheit – in enger Zusammenarbeit zwischen PHPR und GdP gegen die verschiedenen Privatisierungsbestrebungen auf die „Barrikaden“ gehen. Dort, wo sich letztendlich die Umwandlung von Serviceeinrichtungen der Polizei in private Unternehmen nicht verhindern lässt, werden wir uns, wie bereits bei Meilenstein 1, dafür einsetzen, dass soziale und persönliche Härten für die Betroffenen Arbeiter vermieden werden.
Zum Schluss noch eine persönliche Bitte: Die Wahlbeteiligung der Gruppe der Arbeiter lag in der Vergangenheit immer über der der anderen Gruppen. Dieses lag sicherlich auch in dem bei uns stärker vorhandenen Bewusstsein, dass Personalräte eine unabdingbare Notwendigkeit sind. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht auch bei dieser Wahl unbedingt von eurem Stimmrecht Gebrauch.

Mit kollegialen Grüßen
Euer
Wilhelm Pistor



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