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Landesjournal Niedersachsen April 2018 - Leitartikel -100 Jahre Frauenwahlrecht: Der weite Weg zur Gleichberechtigung

Hannover, 27.03.2018. Der diesjährige Internationale Frauentag am 8. März stand ganz im Zeichen eines wichtigen Jubiläums: Seit 100 Jahren gibt es in Deutschland das Wahlrecht für Frauen! Seitdem haben wir auf dem Weg zur Gleichberechtigung eine weite Strecke zurückgelegt, am Ziel angekommen sind wir aber noch lange nicht. Dies gilt für die gesamte Gesellschaft ebenso, wie für das Berufsfeld der Polizei.


Elke Gündner-Ede

Im August 1910 trafen sich in Kopenhagen rund 100 Delegierte aus 17 Ländern zur „2. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz“, um über die Lage der Frauen und insbesondere der Arbeiterinnen zu sprechen. Die deutsche Delegation um Clara Zetkin und Käthe Duncker brachte den Antrag ein, einen jährlichen Agitationstag nach amerikanischem Vorbild zu veranstalten, um gemeinschaftlich und länderübergreifend für Frauenrechte zu demonstrieren. Heute, ganze 108 Jahre später, versammeln wir uns noch immer am 8. März, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Weitere Rechte müssen hart erkämpft werden

Viel hat sich seit dem 1. Internationalen Frauentag 1911 verändert. Viel, aber längst nicht genug! Die Ziele „Gleichberechtigung“ und „Geschlechtergerechtigkeit“ sollten inzwischen überall und auf allen Ebenen zur gelebten Realität geworden sein. Doch wir müssen feststellen, dass das noch immer nicht der Fall ist. Das erste und oberste Ziel dieser Vorreiterinnen der Frauenbewegung war, das allgemeine und gleiche Wahlrecht durchzusetzen. Dies ist vor 100 Jahren in Deutschland gelungen. Die Geschichte hat jedoch gezeigt, dass das politische Mitspracherecht nur der erste von vielen Schritten zur Gleichberechtigung war. Weitere Rechte kommen nicht von allein dazu, sondern müssen hart erkämpft werden!

Mehr Wunsch als Wirklichkeit – auch in der Polizei

Und auch heute müssen wir noch eintreten: für Entgeltgleichheit, gleiche Karrierechancen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für soziale Gleichbehandlung. Diese Forderungen sind so alt wie die Frauenbewegung selbst, nur ihre Schwerpunkte sind heute andere. Zum Beispiel beim Thema Lohngleichheit: Diese Forderung ist – auch in der Polizei – bis heute nicht verwirklicht. Ein halbherziges Entgelttransparenzgesetz kann uns auf diesem Weg nicht voranbringen. Oder zum Beispiel beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Kämpfte man damals für eine, wenn auch noch geringe Schonfrist für werdende und junge Mütter, fordern wir heute, dass Mütter wie Väter ihren Familienaufgaben neben den beruflichen Pflichten gerecht werden können. Auch die Karrierechancen sind noch höchst unterschiedlich: Bis heute werden Berufe und Arbeitsmodelle, beispielsweise Teilzeit, die speziell von Frauen ausgeübt werden, schlechter bewertet. Aufstiegschancen sind so immer noch zu oft an das Geschlecht gebunden, da oft die Präsenzkultur in der Polizei maßgeblich für gute Beurteilungen und somit Karrieremöglichkeiten ist. Eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist auch heutzutage mehr Wunsch denn Wirklichkeit.

Nur eine starke Gewerkschaft erreicht Veränderung

Die Geschichte lehrt uns, dass wir nur zusammen stark sind. Nur durch gemeinsame und lautstarke Forderungen, die wir als Gewerkschaft und als Frauengruppe in der GdP immer wieder erheben, werden wir gehört. Nur so können Veränderungen erreicht werden. Dafür gehen wir auch dieses Jahr – nicht nur am 8. März - auf die Straßen und erheben unsere Stimmen. Unser gemeinsames Ziel ist dabei, zukünftigen Generationen zu ersparen, dieselben Kämpfe erneut ausfechten zu müssen.

Elke Gündner-Ede

Stellv. GdP-Vorsitzende


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