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Landesjournal Niedersachsen Mai 2017 - Leitartikel: GdP Position zur Einführung des Polizei-Clients

Hannover, 14.04.2017. Man kann dafür oder dagegen sein oder eine neutrale Haltung einnehmen, Fakt ist, dass es eine politische Entscheidung zur Einführung einer Ein-Plattform-Strategie, dem sogenannten Polizei-Client, bei weitgehender Vergabe an den Landesbetrieb IT.Niedersachsen (IT.N), gegeben hat. Dafür sind schon jetzt Millionen Euro ausgegeben worden und weitere werden folgen. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die Entscheidung rückgängig gemacht wird. Also müssen sich GdP und die Personalvertretungen um die Rahmenbedingungen und den Schutz der Beschäftigteninteressen bei der Einführung kümmern und das tun sie auch seit längerer Zeit.

Die politische Festlegung sorgt insbesondere im Technikbereich der Polizei für erhebliche Unruhe. Hinzu kommt, dass viele Fragen, z.B. welche Technikarbeitsfelder noch in der Polizei verbleiben und durch unsere eigenen Fachleute bearbeitet werden sollen, immer noch nicht geklärt sind. Die GdP hat sich sehr frühzeitig mit diesem Thema auseinandergesetzt und neben den Personalräten im Land ist auch der Polizeihauptpersonalrat (PHPR) hier sehr aktiv. Unter anderem wurde letztes Jahr eine Dienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten zwischen PHPR und dem Landespolizeipräsidium verabschiedet. 

Die von der GdP eingesetzte Arbeitsgruppe Technik unter Leitung von Gustav Volk hat zum Polizei-Client Positionen erarbeitet, die Innenminister Boris Pistorius sowie Landespolizeidirektor Knut Lindenau bei einem Gespräch mit der GdP am 27.02.2017 durch Elke Gündner-Ede und Dietmar Schilff übergeben wurden. Die beiden GdP-Vorstandsmitglieder forderten deutlich ein, die bestehenden Fragestellungen nun zügig zu beantworten. Es wurde zugesagt, sich mit den Vorschlägen intensiv zu beschäftigen.

Während der immer weiteren Konkretisierung zur Umsetzung des Polizei-Clients wurden in allen PD`en Informationsveranstaltungen für mögliche Betroffene durchgeführt. Die Informationen, die von der Projektgruppe und von IT.N gegeben wurden, waren hinreichend unbestimmt und formulierten eher eine vage Vorstellung von der zukünftigen Organisation des IT.N und haben die Teilnehmer eher verunsichert, als in die Lage versetzt, eine sachlich, vernünftige Entscheidung treffen zu können. Auch eine weitere landesweite Informationsveranstaltung bei der ZPD im Dezember 2016 verlief entsprechend und war nicht geeignet, die Verunsicherung aufzulösen.

Ausgehend von dem Worst-Case-Szenario, dass am 01. Januar 2019, die vom niedersächsischen Finanzminister geforderten 165 Stellen als Abgabeverpflichtung aus dem Kapitel 0320 (Polizei) abgeliefert werden müssen, hat die Arbeitsgruppe Technik der GdP Niedersachsen folgende Aspekte genauer in den Fokus genommen.

Zunächst betrachtete die AG Technik die Situation um die drohende Abgabeverpflichtung von 165 Stellen und den daraus resultierenden, auch im Ansatz sehr unterschiedlichen, möglichen Maßnahmen. 

Unerheblich, welcher Ansatz später gewählt werden sollte, muss eine differenzierte Betrachtung der Altersstrukturen der Behörden und Einrichtungen der Polizei Niedersachsen vorgenommen werden, damit keine übermäßige Belastung einzelner Dienststellen entstehen kann.  

Die AG Technik spricht sich für eine mittel- bis langfristige Lösung des möglichen Stellenabbaus aus und fordert den Innenminister auf, in den Jahren 2017/2018 weitere Freisetzungsprogramme umzusetzen, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung der durch den Polizei-Client betroffenen Beschäftigten. Veränderungen zu unterschiedlichen Polizeidienststellen an einem Standort, wie es beispielsweise in Hannover möglich wäre, sollten dabei für alle Betroffenen in die Planungen mit einbezogen werden.

Es muss gewährleistet werden, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die zu IT.Niedersachsen wechseln, auf die Abgabeverpflichtung angerechnet werden.

Abschließend ist festzustellen, dass ein Einstellungsstopp ab 2019 (Einsparung der 165 Stellen) gravierende Auswirkungen auf die Organisation hätte. In vielen Bereichen müssten dann Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte wieder verstärkt administrative Aufgaben wahrnehmen. 

In einem weiteren Schritt hat sich die GdP-AG Technik mit der Frage nach möglichen Arbeitsbereichen und Qualifizierungsmaßnahmen für die betroffenen Beschäftigten auseinandergesetzt und folgenden Vorschlag auf der Grundlage des GdP Attraktivitätsprogramms entwickelt.   

Die GdP ist der Auffassung, dass die von der AG-Technik entwickelten Vorschläge im Sinne der Strategie 2020, hilfreiche Maßnahmen darstellen, um den Betriebsfrieden innerhalb der Polizei Niedersachsen zu erhalten und betroffenen Beschäftigten Perspektiven zur weiteren Verwendung zu geben. Dies muss die Grundlage sein, damit unsere Kolleginnen und Kollegen sachliche Entscheidungen für ihre persönliche Entwicklung bei der Polizei Niedersachsen oder dem IT.N treffen können.

Die GdP Niedersachsen dankt den Mitgliedern der GdP-AG Technik und bleibt weiter nachdrücklich an diesem wichtigen Thema dran.

Dietmar Schilff 

Dietmar Schilff Foto: GdP

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