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Landesjournal Niedersachsen Mai 2007 - WASSERSCHUTZPOLIZEI - GdP-Fachausschuss legt Positionspapier zur Neuorganisation der WSP vor

Geplant ist eine Straffung der Aufbauorganisation der Wasserschutzpolizei (WSP) in Niedersachsen und eine daraus folgende Reduzierung der Anzahl der Standorte sowie eine Personalverringerung um 10%. Daraus folgt aber auch, dass ein Rückzug aus der Präventionsarbeit der WSP auf Kosten der Sicherheit auf den Wasserstraßen zu befürchten ist. Das verliefe somit auf Kosten des Bürgers. Zu dieser Bewertung kommt der GdP-Fachausschuss WSP zum jüngsten Wurf der Polizeiorganisation.

Ein Bericht von Uwe Hesske, Vorsitzender des GdP-Landesfachausschusses WSP


Es ist zu befürchten, dass infolge des geplanten Rückzuges aus der Fläche große Bereiche der Wasserstraßen nur noch unzureichend überwacht werden können. Aufgrund der fehlenden Präsenz auf den Wasserstraßen dürfte in den von der Reduzierung betroffenen Bereichen ein fühlbarer rechts- und überwachungsfreier Raum entstehen.
      „Hohe Risiken im Schifffahrts- und Umweltbereich“
Die Auswirkungen durch Nichteinhaltung von Sicherheits-, Verkehrs- und Besatzungsvorschriften bergen hohe Risiken und erhöhen das Gefahrenpotenzial im Schifffahrts- und Umweltbereich deutlich. Wir fragen uns, ob das so gewollt ist.


Aufgrund dieser Faktoren fordert die GdP, Änderungen mind. in folgenden elf Punkten im Abschlussbericht zu berücksichtigen:

      1. Erhalt der WSPSt Borkum!

Gerade auf der Insel Borkum werden die geforderten Kernaufgaben der WSP bereits wahrgenommen. Borkum befindet sich ca. 50 km emsabwärts vom WSP-Kommissariat Emden entfernt und kann nur über den See- oder Luftweg erreicht werden.

Eine WSP-Station (WSPSt) auf Borkum bietet feste Ansprechpartner für die gewerbliche Schifffahrt, die Sportschifffahrt, Touristen und Bevölkerung. Ebenso kann bei Seeunfällen/-notfällen auf Lagen zeitgerecht reagiert und die ersten wasserschutzpolizeilichen Ermittlungen angestrengt werden, da auch der Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) www.dgzrs.de auf Borkum stationiert ist.

      2. Präsenzverpflichtung im Küstenmeer:

Teilung der Präsenzverpflichtung für das Küstenmeer zwischen dem WSPK Emden und dem WSPK WHV!

Erhalt einer zweiten Küstenbootsbesatzung für das WSPK Emden!

Der Ressourcenaufwand für die Sicherstellung der Präsenzverpflichtung ist im gesamten niedersächsischen Küstenmeer für ein WSPK allein aufgrund der weitläufigen Entfernungen und langen Anreisezeiten zu groß. Sofortlagebewältigungen sind für alle Küstenboote vom östlichen in den westlichen Bereich sowie umgekehrt wegen der langen Anreisezeiten in Verbindung mit den Tide- und Wetterbedingungen nahezu unmöglich.

Ein Vorschlag dazu wäre, die Präsenzverpflichtung zwischen den WSPK Emden und WSPK Wilhelmshaven aufzuteilen mit einer intern geregelten, eigenständigen Bestreifung des Westteils des niedersächsischen Seegebietes vom Westen bis zum Meridian 7° 25´Ost durch das WSPK Emden.

Dies hätte zur Folge, dass das WSPK Wilhelmshaven innerhalb seiner Präsenzverpflichtung das Seegebiet nur noch bis zum Meridian 07°25´Ost (westliche Grenze) bestreifen müsste.

Das Problem der überlangen Entfernungen wäre für alle Beteiligten in Niedersachsen gelöst. Für diese Lösung wäre eine zweite Küstenbootsbesatzung für das WSPK Emden bereitzustellen.

Ein weitergehender und noch effektiverer Vorschlag zur Teilung der Präsenzverpflichtung wäre das Anstreben der Herauslösung des WSPK Emden und des Westteils des nds. Seegebietes vom Westen bis zum Meridian 7° 25´Ost aus dem Gesamtpräsenzplan gemäß Leitstellenabkommen und eine eigenständige Bestreifung/Präsenz dieses Gebietes durch das WSPK Emden.

Dies hätte zur Folge, dass das WSPK WHV sowie alle anderen Länder innerhalb ihrer Präsenzverpflichtung diese nur noch bis 07°25´Ost als westliche Grenze wahrnehmen müssten.

Dies würde das Problem der weitläufigen Entfernungen und langen Anreisezeiten für alle Beteiligten des Leitstellenabkommens lösen.

Auch dafür wäre eine zweite Küstenbootsbesatzung für das WSPK Emden bereitzustellen.

      3. Verbleib der Zuordnung der WSPSt Norddeich beim WSPK Emden!

Die Entfernung der WSPSt Norddeich zum WSPK Emden beträgt max. 40 km, das entspricht einer Fahrzeit von ca. 45 min. mit dem Pkw. Auf dem Seeweg beträgt die Entfernung über das Watt ca. 52 sm mit einer Fahrzeit bei günstiger Tide von ca. 4,5 Std.

Die Entfernung der WSPSt Norddeich zum WSPK Wilhelmshaven beträgt max. 77 km, das entspricht einer Fahrzeit von ca. 1 Stunde und 45 min. mit dem PKW. Auf dem Seeweg übers Watt ca. 60 sm. Die Hinfahrt übers Watt in Richtung Osten ist in einer Tide (6-8 Std.) möglich, für die Rückfahrt nach Norddeich werden oftmals 2 Tiden erforderlich.

Die infrastrukturell bessere Anbindung an das WSPK Emden ermöglicht Synergieeffekte durch gegenseitige Streifenplanabstimmungen bei den Küstenbooten unter den Gesichtspunkten der „kurzen Wege und schnellen Zugriffsmöglichkeiten“.

Die direkte und personelle Unterstützung durch das WSPK Emden ist aufgrund der noch vertretbaren Entfernungen auf dem Wasser möglich. Im Unterstützungsfall und in Fällen der Nichtbesetzung der WSPSt Norddeich sind die Anfahrtswege und damit die Anfahrtsdauer zum WSPK Wilhelmshaven deutlich zu lang.

Eine Alarmierung erfolgt in den meisten Fällen über die PI Aurich (ELS „Auster“) bzw. durch das PK Norden.

Das Belassen der WSPSt Norddeich im Zuständigkeitsbereich des WSPK Emden / PD Osnabrück, ermöglicht Synergieeffekte zum Qualitätserhalt innerhalb der bestehenden bewährten Alarmierungsstrukturen

Bei der Zuordnung der WSPST Norddeich zum WSPK Wilhelmshaven erstreckt sich deren Zuständigkeitsbereich über zwei Flächenorganisationen (PD OS / PD OL). Dies widerspricht dem Grundsatz der Optimierung durch stärkere Verzahnung mit der Flächenorganisation.

Ebenso ergibt sich eine flächendeckende Zuständigkeit des WSPK Emden und der WSPSt Norddeich mit denen der Behörden der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung.

      4. Verbleib eines Dienstbootes in Oldenburg!

Nach Auflösung der WSPSt Oldenburg und dem damit verbundenen Abzug des Dienstbootes sind wasserseitige Einsätze sowie die Präsenz auf dem Küstenkanal nur noch mit einem Schlauchboot möglich. Hierbei ist zu bedenken, dass es im gesamten Bereich – mit Ausnahme einer privaten Slipanlage im Yachthafen Surwold (55 km vor Oldenburg) – keine Möglichkeit zum Einsetzen eines Bootes gibt. Alternativ wird vorgeschlagen, ein Dienstboot mit NIVADIS-Anschluss und Videoüberwachung des Liegeplatzes im oberen Vorhafen der Schleuse Oldenburg zu stationieren.

      5. Bereich Steinhuder Meer/Hildesheim

Aufgrund der Umstrukturierung ist auch die WSPSt Steinhude von einer Schließung betroffen. Es sollte jedoch geregelt sein, dass eine durchgehende Betreuung des Steinhuder Meeres in den Sommermonaten gewährleistet ist. Dazu müsste ein Dienstboot in Steinhude vorgehalten werden sowie Räumlichkeiten mit einem NIVADIS-Anschluss. Ein Büro im jetzigen gemeinsamen Dienstgebäude der Schutzpolizei und WSP wäre eine denkbare Lösung.

Weiterhin sollte den ehemaligen Steinhuder Kollegen, die ihre Verwendung in Hannover haben, die Aufgabe übertragen werden, das Steinhuder Meer wasserschutzpolizeilich wahrzunehmen. Es ist wichtig, dass feste Ansprechpartner für die Belange der dort ansässigen Gewerbetreibenden (Fischer, Sportbootvermietungen, Segelvereine,etc.) beim WSPK in Hannover vorhanden sind.

Die Aufgaben der Station Hildesheim könnten vom WSPK Hannover übernommen werden. Der in Hildesheim verbliebene Kollege hätte seine Verwendung dann in Hannover.

      6.1 Aufstockung des Personalbedarfs auf mindestens 14 Beamte bei der zukünftigen WSPSt Scharnebeck

Der derzeitige Zuständigkeitsbereich des WSPK Uelzen / WSPSt Scharnebeck umfasst den gesamten Elbe-Seitenkanal mit einer Länge von 115,2 Km, die BuWaStr Ilmenau mit 28,1 Km (incl. 3 Schleusen) sowie die Häfen und Anlegestellen der Elbe am niedersächsischen Ufer von Elbe Km 609,2 (Sportboothafen Bullenhausen) Stadtgrenze Hamburg bis Elbe km 472,6 / Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt ohne den Hafen Schnackenburg. Dieser Bereich wird derzeit von 18 niedersächsischen Beamten, 2 Booten und einem Hilfsboot von 2 Dienststellen aus betreut und überwacht.

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen über die Neugestaltung der wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der BuWaStr Elbe, soll der Bereich zwischen der Landesgrenze Sachsen-Anhalt und der Schleuse Geesthacht, Elbe km 586, in Zukunft durch die WSP Niedersachsen mit den Dienststellen Scharnebeck und Uelzen betreut werden.

Durch die Projektgruppe „Neuorganisation WSP“ wurde hierfür ein Personalansatz von 8 Beamten für die WSPST Scharnebeck und 14 Beamten für das WSPK Uelzen, zusammen 22 Beamte, angesetzt, wobei sich die beiden Dienststellen gegenseitig unterstützen könnten.

Die Auflösung des WSPK Uelzen mit einer Aufstockung der WSPSt Scharnebeck auf 11 Beamte kommt einer Reduzierung der Kräfte um 50% gleich.

Da durch die Schließung von WSP-Standorten die räumlichen Distanzen zwischen den verbleibenden Stationen Scharnebeck / Stade ca. 95 Km und Scharnebeck/Braunschweig ca. 125 km betragen und daraus resultierende Anfahrzeiten mittels PKW zwischen 1,5 und 2,5 Stunden anfallen, muss die WSPSt Scharnebeck mit ausreichend Personal versehen werden.

Da sowohl auf dem Elbe-Seitenkanal und der Elbe rund um die Uhr gefahren als auch geschleust werden kann, muss die WSPSt Scharnebeck mind. 10 bis 12 Std. täglich besetzt sein. Zusätzlich muss auf Grund der weiten Entfernungen zu den Nachbardienststellen ein Bereitschaftsdienst von mind. 2 Beamten / Bootsbesatzung für die Elbe vorgehalten werden.

Bei der Vorgabe, dass das Boot aus dem ESD heraus mit 3 Beamten gefahren werden soll und für andere Einsätze zusätzlich eine Streifenwagenbesatzung mit 2 Beamten erforderlich ist, ergibt sich ein Personalbedarf von mindestens 14 bis 15 Beamten für die WSPSt Scharnebeck.

Bei der derzeitigen Personalstärke von 18 Beamten, 2 Pensionierungen bis 2010 sowie 1 Abgang zur Schupo könnten alle Beamten des WSPK Uelzen bei der WSPSt Scharnebeck weiterhin ihren Dienst versehen.

      6.2 Sinnvolles Bootskonzept: Stationierung der „W 25“ im Bauhafen des WSA Uelzen

Die Stationierung von einem Streckenboot sowie einem trailerbaren Boot bei der WSPSt Scharnebeck und der Besetzung der Boote aus dem ESD bringt das Problem mit sich, dass die Enden des Zuständigkeitsbereiches sowohl auf der Elbe mit einer max. Entfernung Scharnebeck – Schnackenburg von 110 Km und auf dem ESK bei einer Aufteilung zwischen Braunschweig und Scharnebeck in Höhe km 40, von ca. 66 Km mit 2 Schleusen / Hebewerk nicht mehr erreichbar wären. Auch der Einsatz des trailerbaren Bootes ist nur bedingt möglich, da am ESK nur am Schiffshebewerk Scharnebeck bzw. an der Schleuse Uelzen entsprechende Slipmöglichkeiten vorhanden sind. Auf der Elbe sind ebenfalls nur bedingt Slipmöglichkeiten vorhanden.

Es wäre deshalb zu überlegen, ob z. B. das Hafenboot „W 25“ für den Einsatz im südlichen Zuständigkeitsbereich des ESK im Bauhafen des WSA Uelzen stationiert wird.

      7. Beibehaltung des Standortes Hann. Münden mit zwei Beamten!

Wasserschutzpolizeiliche und andere polizeiliche Aufgaben werden von der jetzigen WSPSt Hann. Münden auf den Bundeswasserstraßen Weser, Fulda und Werra auf einer Gesamtlänge von 85 Stromkilometern sowie auf bundeseigenen Wasserbauwerken (Schleusen, Wehre) und Ufergrundstücken, in bundes- und landeseigenen Häfen sowie Sportboothäfen und an Lade- und Löschstellen wahrgenommen. Weitere wasserschutzpolizeiliche Schwerpunkte bilden die Präsenz und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen bei zahlreichen wassersportlichen Veranstaltungen auf und am Wasser.

Zur Überwachung der vorgenannten Aufgaben ist es unbedingt erforderlich, qualifiziert ausgebildetes Personal direkt vor Ort zu haben.

Aufgrund der Grenzführung wurden Staatsverträge mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen geschlossen. Das Land Niedersachsen verpflichtet sich darin, in den beiden Bundesländern auf Gegenseitigkeit wasserschutzpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen, die in den Verträgen explizit definiert sind. Die nächste WSP-Dienststelle befindet sich 135 Stromkilometer flussabwärts in Hameln. Von dort aus würde eine Streifentätigkeit sowie die Ausübung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben im land- und wasserseitigen Zuständigkeitsbereich der WSPSt Hann. Münden eine erhebliche Einschränkung der polizeilichen Präsenz bedeuten. Die Übernahme wasserschutzpolizeilicher Sofortlagen wäre nur mit großer Zeitverzögerung möglich.

Um Einsparungen vor Ort zu realisieren, wäre es denkbar, die Dienststelle in Räumlichkeiten einer landeseigenen Liegenschaft unterzubringen. Um dem Erlass des Ministers zu entsprechen, könnte die WSPSt Hann. Münden organisatorisch direkt dem WSPK Hannover als sozusagen ausgelagerter Teil der Dienststelle, (wie früher die Außenstellen) unter Aufgabe der Eigenständigkeit, angegliedert werden.

Zukunftsorientiert wäre außerdem zu überlegen, eine WSPSt in Holzminden, bei Aufgabe des Standortes Hameln, für den gesamten Oberweserbereich einzurichten. Aus geografischer Sicht ist Holzminden (Zentrallage bei Weser-km 80) zur Betreuung des sehr großen Zuständigkeitsbereichs, auch im Hinblick auf eine funktionelle und reaktionsschnelle WSP, von Vorteil. Durch diese Maßnahme dürften erhebliche Kosteneinsparungen für das Land zu erwarten sein. Logistische Voraussetzungen wie z. B. ein Hafen, sind in Holzminden vorhanden.

      8. Erhalt des Standortes Dümmer!

Kosten-Nutzen-Aufstellung der geplanten Auslösung der Dienststelle: Gespart werden 200 Euro zzgl. Nebenkosten für das Dienstgebäude!

Das Dienstboot soll laut Konzept weiterhin hier stationiert werden. Es ist abzusehen, dass sich dieses mangels entsprechender Pflege, Wartung und auch Nutzung „kaputt steht“. Die hier anfallenden Kosten dürften nicht unerheblich sein.

Praktikabler Vorschlag: Der Standort Dümmer wird weiterhin von einem Beamten als Angehörigen der WSPSt Nienburg zumindest während der Saison dauerhaft besetzt. Im Winter könnte der Beamte dann im Rahmen einer Abordnung Dienst bei der Polizeistation Lemförde versehen und von dort aus auch anfallende wasserschutzpolizeiliche Aufgaben am Dümmer mit wahrnehmen. So würden Nebenkosten für das Dienstgebäude zumindest für die Wintermonate erheblich reduziert.

      9. Erhalt des Standortes Langwedel als eigenständige Station und Aufstockung des Personalkörpers auf 4 Beamte!

Die WSPSt Langwedel ist ein idealer Standort für die Wahrnehmung von wasserschutzpolizeilichen Aufgaben, insbesondere durch das Vorhandensein von einer Wasserskistrecke, Wassermotorradstrecke im oberen Bereich der Station sowie einer Vielzahl von Campingplätzen und Wassersportvereinen und einer Fähre im unteren Bereich der Station, dessen Zuständigkeitsbereich sich bis zur Landesgrenze Bremen mit sehr hohem Sportbootaufkommen erstreckt. Die Station Langwedel stellt einen sinnvollen „Puffer“ zwischen Nienburg und Brake dar. Die Dienststelle wurde konzipiert und ausgestattet für den Dienstbetrieb mit vier Polizeivollzugsbeamten, verfügt sogar über sechs Arbeitsplätze. Die Dienststelle ist somit für die Zukunft gut gerüstet und bedarf in der weiteren Zukunft keinerlei Investitionen.

      10. Bereich Salzgitter, Wolfsburg und Braunschweig

Bei einer Auflösung der Stationen Salzgitter und Wolfsburg sollte den dort Dienst verrichtenden Beamten die Möglichkeit geboten werden, Verwendung in Braunschweig zu finden. Vorteilhaft wäre ein Vorhalten der „W 22“ in Wolfsburg-Vorsfelde für Einsätze im dortigen Bereich, weil die Anfahrt mit dem Dienstboot aus Braunschweig einen erheblichen Zeitfaktor beinhalten würde.

Da es im Stadtbereich viele Veränderungen gegeben hat, ist es sinnvoll, „Ortsbeauftragte“ bei der zukünftigen WSPSt Braunschweig einzurichten, um kompetente Ansprechpartner mit Ortskenntnissen und Kontakten im Bereich Wolfsburg zu haben.

Gleiches gilt auch für die Station in Salzgitter. Auch hier ist es wichtig, für die Erledigung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben „Verantwortliche“ mit dem Bereich zu betrauen.

      11. Angliederung der WSPSt Hameln an das WSPK Hannover!

Die Projektgruppe „Neuorganisation WSP“ selbst kommt durch ihre Arbeit zu dem Ergebnis, die WSPSt Hameln dem WSPK Hannover zuzurechnen.

Der Arbeit der Projektgruppe kann unterstellt werden, dass sie ihre Ergebnisse sowohl an effektiven und effizienten Arbeits- und Führungsstrukturen, als auch an polizeilichen Einsatzbelangen ausgerichtet hat. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Ergebnis einer Anbindung der WSPSt Hameln an das WSPK Hannover erklärlich.

Das Argument der Anbindung von Stationen an ein WSPK entlang der sog. „Weser-Schiene“ kann für die WSPSt Langwedel und eingeschränkt für die zukünftige WSPSt Nienburg noch nachvollzogen werden, jedoch nicht mehr für die WSPSt Hameln bei der großen Entfernung von 272,85 Weser-Km zu Brake. Der wasserschutzpolizeiliche Einsatz im gesamten Oberweserbereich kann eher von Hannover als von Brake wahrgenommen werden.

Zukunftsorientiert wäre außerdem zu überlegen, wie bereits zur WSPSt Hann. Münden ausgeführt, eine WSPSt in Holzminden, bei Aufgabe des Standortes Hameln, für den gesamten Oberweserbereich einzurichten. Aus geografischer Sicht ist Holzminden (Zentrallage bei Weser-km 80) zur Betreuung des sehr großen Zuständigkeitsbereichs, auch im Hinblick auf eine funktionelle und reaktionsschnelle WSP, von Vorteil.


*
Hintergrund
Der Polizeipräsident der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) hatte mit Zustimmung des MI Ende 2005 ein Projekt in Auftrag gegeben, insbesondere mit dem Inhalt, die innere Organisation, die Zuständigkeiten sowie mögliche Synergien bei Verbundlösungen mit den Dienststellen des Polizeieinzeldienstes zu untersuchen.

Der Nds. Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, lobte in einer Presseerklärung vom 30.01.2007 die Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit den Vorschlägen zur Umorganisation und Reduzierung der Dienststellen mit der Überschrift „Wasserschutzpolizei durch Reform zukunftsfähig aufgestellt“. (Quelle: www.mi.niedersachsen.de/master/C33173166_L20_D0_I522_h1.html )
Das MI veröffentlichte anschließend im „Polizei-Extrablatt“ Ausgabe Feb. 2007 einen Bericht mit dem Titel „WSP wird neu aufgestellt“ (Seite 1; Quelle: www.mi.niedersachsen.de unter >Service >Publikationen >Polizei-Extrablatt )

GdP-Landesvorsitzender Bernhard Witthaut kritisierte in einer Presseerklärung vom 30.01.2007 die damit einhergehende Schwächung der polizeilichen Präsenz. DP berichtete in Ausgabe März 2007, Seite 5 „Innenminister zieht erneut Polizei aus der Fläche ab“.

Weitere Links:
Dienstliche Webseite der WSP NI: www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/wsp/wspan/

Red.




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