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Landesjournal Niedersachsen Juni 2009 - 60 JAHRE GDP: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, liebe GdP!

Am 21. Juni 2009 wird gefeiert. Die GdP Niedersachsen wird 60. Eigentlich ein Alter, um in Pension zu gehen, doch diese GdP ist quirlig wie ein junges Rennpferd und denkt noch lange nicht an den Ruhestand. Sie hat sich noch viel vorgenommen!

 
Ministerpräsident Christian Wulff (externer Link) als Festredner zu Gast:
Am 21. Juni 2009 hat die GdP-Jubiläumsfeier in Hannover stattgefunden mehr >>>
 

Viele Probleme warten noch auf eine vernünftige Lösung. Doch davor hat unsere GdP keine Angst, sie kann ja auf die Erfahrung aus ihren 60 Lebensjahren zurückgreifen. Was hat es denn seit 1949 an erwähnenswerten Ereignissen gegeben? Lohnt es sich überhaupt, einen Blick zurückzuwerfen und dabei auch an die enorme Arbeit zu erinnern, die geleistet werden musste, um die gewerkschaftlichen Ziele zu erreichen? Ja, es lohnt sich in der Tat!

 
 
Gerd Heiermann, Mitglied im Landesseniorenvorstand
Der Autor:
Gerhard Heiermann (BG LKA NI) ist Mitglied im erweiterten Landesseniorenvorstand und Fachbuchautor. Er befasst sich seit vielen Jahren mit Polizeigeschichte.
Foto: UR
Und so entwickelte sich alles:


Unter dem Besatzungsrecht der Siegermächte nach dem 2. Weltkrieg gab es im Jahre 1949 zwar schon das von britischer Besatzungsmacht kreierte Land Niedersachsen, aber noch keine Bundesrepublik Deutschland. Durch Verordnung Nr. 134 der Militärregierung vom 01.03.1948 erhielten die Polizeibeamten ein beschränktes Mitwirkungsrecht. Sie durften so genannte Beamtenvertretungen wählen und dadurch in beratender Funktion an der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse teilnehmen.

Nachdem die Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungsmächte ihre Genehmigung erteilt hatten, verkündete der Präsident des Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, am 23. Mai 1949 das von diesem Rat erarbeitete Grundgesetz (GG) für den noch zu gründenden neuen Staat Bundesrepublik Deutschland. Art. 9 des GG garantierte allen Deutschen die Vereinigungsfreiheit und jedermann das Recht zur Bildung von Vereinen zur Förderung und Wahrung der Wirtschaftsbedingungen.

 
 
Die niedersächsischen Polizeibeamten wollten diese neuen Freiheitsrechte unverzüglich nutzen. Der Zentralausschuss der Polizeibeamtenvertretung des Landes Niedersachsen wurde deshalb für den 21. Juni 1949 zu einer Konferenz in das Sportheim des Polizeisportvereins Hannover, Bischofsholer Damm, einberufen. Man war sich darüber im Klaren, dass die Polizeibeamten des Landes eine Entscheidung über die Gründung einer Gewerkschaft für ihren Berufsstand erwarteten. Die Militärregierung war jedoch nur bereit, einer Organisation von ausschließlich aktiven Polizeibeamten zuzustimmen. Diese Organisation sollte sich auch nur mit Wohlfahrtsfragen der Beamten befassen. Trotz berechtigter Bedenken wegen der Einschränkungen kam es zur Gründung und Wahl des vorläufigen Vorstandes und Ausschusses.
Erster Vorsitzender wurde August Henn, erster Schriftführer Paul Pakulls, erster Kassierer Ludwig Weber, alle aus Hannover.

Der neue Verein erhielt den Namen „Bund der Polizeibeamten des Landes Niedersachsen (Polizeibeamtenbund)“. Seine Geschäftsstelle befand sich im Polizeipräsidium Hannover, Waterloostraße 9.

Die Ziele des Polizeibeamtenbundes waren in § 2 der Satzung formuliert. Es waren dies
  • die Förderung der sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der Mitglieder
  • die Zusammenarbeit mit sämtlichen Pol.-Behörden und Förderung des Aufbaues einer tüchtigen Polizei
  • die Ergänzung der fürsorgerischen Tätigkeit der Behörden durch Errichtung einer Hilfskasse für die Mitglieder und eines Fonds zur Unterstützung der Hinterbliebenen im Todesfall
  • Abschluss von Kollektiv-Versicherungen gegen Einbruchs-, Feuer- und Diebstahlgefahren sowie bei Unfall- und Haftpflichtfällen.

Mitglieder konnten nur Polizeibeamte werden. Weibliche Polizeibeamte gab es noch nicht. Arbeiter und Angestellte mussten sich anderweitig organisieren.
Beim Verlassen des Polizeidienstes schied ein Mitglied auch aus dem Polizeibeamtenbund aus. In den Ruhestand tretende Kollegen blieben Mitglied. Sie konnten allerdings nicht in die Organe der Organisation gewählt werden. Die einmalige Aufnahmegebühr betrug 1 DM. Der Mitgliedsbeitrag war nach Einkommen gestaffelt und betrug 2, 2,50 bzw. 3 DM. Für damalige Verhältnisse – kurz nach der Währungsreform – viel Geld.


 
 
1980 Protestkundgebung in Braunschweig (Foto: GdP-Archiv)
Schon immer klare Worte: GdP-Protest 1980 in Braunschweig ... (Foto: GdP-Archiv)
 
2003 Demo Hannover (Foto: RM)
... und mit 5500 Polizeibeschäftigten bei einer Großdemonstration in Hannover am 20. 11.2003 gegen Sparorgien der Landesregierung. (Foto: RM)
 
 

Am 13. und 14. September wurde in Hamburg, im Besenbinder Hof die Gewerkschaft der Polizei (G.d.P.), damals in der Abkürzung noch mit drei Punkten geschrieben, von den Landesverbänden HH, NI, NRW, SH und Berlin (West) gegründet. Sie war die Keimzelle der heutigen Bundes-GdP. Durch Übernahme der Bundessatzung durch den 2. Bundestag des Niedersächsischen Polizeibeamtenbundes vom 15.–16.03.1951 wurde der Organisationsname in G.d.P., Landesverband Niedersachsen geändert. Auf dem 3. Landesverbandstag der GdP (jetzt schon ohne Punkte) in Hannover vom 28.–29.03.1952 wurde beschlossen, dass ab sofort auch Arbeiter und Angestellte in der GdP Mitglied werden durften.

Im April 1954 wurde die Geschäftsstelle der GdP Niedersachsen von Hannover, Waterloostraße 9 in die Adolfstraße 1 verlegt.

Auf Betreiben der GdP wurde am 16.12.1954 der altmodische und sehr unbequeme Tschako als Kopfbedeckung der Polizei des Einzeldienstes abgeschafft. Für besondere Anlässe wie Feierlichkeiten und geschlossenen Einsätze musste er weiterhin bereitgehalten werden.

Die Vertretungsarbeit der GdP Niedersachsen wurde vom 01.10.1955 an durch die Einstellung eines Volljuristen, des Assessors Walter Heinemann, als erstem Gewerkschaftssekretär, professioneller.

1955: Polizistenleben unter Sozialhilfeniveau!

Zu dieser Zeit waren die Gehälter der Polizeibeamten noch so gering, dass viele, insbesondere junge Familien unter Sozialhilfeniveau leben mussten. Es war wie bei Preußens; die Beamten mussten den Staat großhungern. Am 23.01.1956 gab es darum die erste landesweite Protestkundgebung in Hannover mit 2000 Teilnehmern. Die Demonstration sollte der Forderung nach 20% Gehaltserhöhung und dem Ende der Unterbewertung des Polizeidienstes Nachdruck verleihen. Im folgenden Jahr schraubten die Delegierten des 7. Landesdelegiertentages (28.–02.03.1957) ihre Forderung nach Gehaltserhöhung auf schier unglaubliche 170%. Man könnte heute glauben, diese Forderung wäre unverschämt gewesen, wer damals jedoch mit dem kümmerlichen Gehalt leben musste und sein Gehalt mit dem Einkommen der Beschäftigten in der freien Wirtschaft verglich, sagt, die GdP hatte Recht.

Im Februar 1958 zeigte sich, wie wichtig juristischer Sachverstand für die Gewerkschaftsarbeit ist. Die GdP führte für die Geschäftszimmer-Angestellten und die Tarifbeschäftigten im Fernmeldedienst mehrere Arbeitsprozesse.

Im Juni 1959 forderte die GdP gleichen Lohn für Arbeiter und Arbeiterinnen.

Vom 25.–27.09.1961 fanden in Niedersachsen die ersten Personalratswahlen statt. Die Beamtenvertretungen mit ihren eingeschränkten Rechten waren passe´. Ab sofort war eine Vertretungsarbeit auf Augenhöhe mit den Behördenleitungen möglich.
Mit diesem Erfolg allein konnte die GdP natürlich nicht zufrieden sein. Es gab noch weitere Verbesserungswünsche und neue würden in der Zukunft hinzukommen.

Schon am 19./20.05.1965 wurde wieder an einem großen Rad gedreht. Auf dem 15. Landesdelegiertentag forderten die Delegierten eine Verbesserung der Dienstpostenbewertung und die Schaffung von Planstellen für Angestellte und Arbeiter.

Schon 1970: GdP fordert Abschaffung des mD

Im Mai 1968 wurde die Änderung der Polizeiorganisation gefordert und am 07.02.1970 legte die GdP ihre Grundsatzforderung für die Abschaffung des mittleren Polizeidienstes auf den Tisch.

Im April 1973 wird nachgelegt und die Ermöglichung des Aufstiegs in den gehobenen  und höheren Dienst für Lebensältere gefordert.

Auch für die Jugend will die Gewerkschaft etwas tun. Deshalb findet in der Zeit vom 08.–09.06.1975 in Bad Harburg die erste Landesjugendkonferenz statt.

Das äußere Erscheinungsbild der Polizei ändert sich ab August 1976. Die blaugraue Uniform wird der Mode angepasst und ist nun grün mit beiger Hose.

Der 01.04.1978 ist ein Markstein in der Geschichte der GdP. Die GdP wird als 17. Einzelgewerkschaft in den Deutschen Gewerkschaftsbund aufgenommen. Damit fanden lange und konfliktreiche Verhandlungen ihren glücklichen Abschluss. Viele GdP-Mitglieder konnten sich mit dem Beitritt zum DGB nicht anfreunden und außerhalb der GdP hatte sich vor allem die ÖTV heftig gegen die Aufnahme gewehrt. Schließlich wurde ein modus vivendi gefunden, der immer noch funktioniert. Das von einigen alten DGB-Gewerkschaften bis dahin noch kultivierte Feindbild Polizei verblasste schneller als gedacht. Arbeitnehmerschaft und Polizei rückten näher zusammen.

Diese Entwicklung spiegelte sich auch in der Gesetzgebung. Im Oktober 1979 wurde das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (NSOG) vom Landtag verabschiedet. Es erfüllte eine alte GdP-Forderung nach Abschaffung des Maschinengewehrs und von Explosivstoffen (Handgranaten) als Polizeiwaffen. Bereits 1961 hatte sich die GdP (Bund) mit einer Verfassungsklage gegen die Einführung von Explosivwaffen gewandt.

Aber man kann nicht auf allen Gebieten und immer erfolgreich sein. So bereitete uns das Bundesverfassungsgericht eine herbe Enttäuschung mit seiner Entscheidung, dass § 55 Beamtenversorgungsgesetz verfassungskonform ist. Es stellte klar, dass beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten die Renten in die  Versorgungsbezüge eingerechnet werden dürfen. Dieses Beispiel zeigt, dass man als Senior noch lange nicht aus der Gefahrenzone ist und weiter auf der Hut sein muss. Natürlich steht den Semestern auch zu diesem Zweck die GdP zur Seite. Was den Jungen Recht ist, soll den Senioren billig sein. Darum genehmigte der Landesvorstand und –ausschuss, dass am 07.06.1988 in Hannover (DLRG-Heim) die 1. Landesseniorenkonferenz durchgeführt werden durfte. Die Frauen als dritte Personengruppe wollten hier nicht hinten anstehen und veranstalteten am 29.05.1990 eine Landesfrauenkonferenz.

Die GdP demonstrierte damit, dass sie den Finger am Puls der Zeit hat und mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt hält.

Die Erledigung der vielen Aufgaben ist natürlich mit einer großen Arbeitsbelastung der Geschäftsstelle verbunden. In der räumlichen Enge der alten Geschäftsstelle in der Brandestrasse war die Aufgabenerledigung nur noch schwer möglich. Am 10.05.1991 wurde darum der Grundstein für den Neubau der Landesgeschäftsstelle in Hannover, Berckhusenstraße 133a, gelegt. Nach seiner Fertigstellung konnte endlich auch mit mehr Personal befreit gearbeitet werden.

Zweigeteilte Laufbahn

Am 01.12.1992 wurde endlich eine alte Forderung der GdP erfüllt. Die Landesregierung führte die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei ein und näherte sich dadurch ganz entscheidend einer gerechten Bewertung des Polizeidienstes.

Am 01.10.1994 trat ein weiterer Erlass in Kraft, der die Polizei grundlegend reformierte und dadurch größere Unruhe in der Beamtenschaft auslöste. Im Zuge der Reform forderte die GdP neue Stellen für Tarifbeschäftigte, damit Beamte für den Exekutivdienst freigesetzt werden konnten. Am 16.02.1995 beschließt der Nds. Landtag 138 neue Stellen für Tarifbeschäftigte.

Um die Dienstleistungen für die Mitglieder zu verbessern, wurde am 01.01.1996 die GdP-Mitgliederservice GmbH gegründet. Sie hat sich seitdem zu einer sehr nützlichen Einrichtung entwickelt.

Auch der Einsatz für die Polizeiverwaltung hat sich gelohnt. Durch Entscheidung der Landesregierung vom 25.03.1999 blieb die Polizeiverwaltung als Sonderlaufbahn erhalten.

2004 führte die nunmehr schwarz-gelbe Landesregierung ihre Polizeireform durch. Sie war wie die ihrer rot-grünen Vorgängerin von 1994 von enormen Umstellungsschwierigkeiten geprägt. Es wurden insgesamt sieben Polizeidirektionen geschaffen, deren Zuschnitt bis heute umstritten ist. Die stark veränderte Polizeiorganisation wirkte sich natürlich erheblich auf die Struktur der GdP Niedersachsen  aus. Ein Außerordentlicher Landesdelegiertentag wurde erforderlich und zum 18.11.2004 nach Hannover einberufen. Es wurde eine neue Satzung mit der Anpassung der GdP-Organisation an die der Landespolizei beschlossen.

Und wieder bereitete uns das BVG Kummer. Es urteilte, dass die Absenkung der Versorgungsbezüge von 75% auf 71,75% nicht verfassungswidrig ist. Wir müssen das so hinnehmen. Weiterem Widerstand von Seiten der Gewerkschaft ist damit die Basis entzogen.
Eine weitere Beschneidung des Einkommens erleiden die Versorgungsempfänger noch durch den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Am 31.12.2010 wird die letzte Stufe aus der Reform des Versorgungsreformgesetzes vom 01.01.1998 wirksam. Auch hier scheint weiterer Widerstand zwecklos.

2006 gab es wieder eine Änderung der Uniform. Die Farbe wechselte von grün/beige zu blau-schwarz. Dazu gab es auch eine Änderung des Schnitts. Man nahm eine kleine Anleihe beim amerikanischen Cop und ist damit unbestritten „up to date“.

Polizeiakademie

Eine weitere Neuentwicklung ist die Polizeiakademie. Sie wurde nach zweijähriger Vorbereitung anstelle der Fachhochschule am 01.10.2007 gegründet. Sollte auch hier die amerikanische Police Academy Pate gestanden haben?

Die jüngste hier zu vermeldende Großaktion der GdP war der bundesweite Streik- und Aktionstag zur Tarifauseinandersetzung am 03.02.2009. 14.000 Demonstranten gingen hierfür auf die Straße. Ob es etwas genützt hat, wird sich noch zeigen.

Wir haben schon immer Erfolge und Niederlagen, Verschlechterungen und Verbesserungen erlebt. Das wird auch so bleiben. Wir gehen davon aus, dass sich unsere alte Dame Gewerkschaft der Polizei nicht entmutigen lässt und sich weiter unverdrossen für die Interessen ihrer Mitglieder, darüber hinaus aber auch für eine gerechte und sichere Gesellschaft einsetzen wird.

Gerhard Heiermann


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