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Landesjournal Niedersachsen September 2018 - Leitartikel -Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Polizei und Kommunen müssen Hand in Hand arbeiten

Hannover, 31.08.2018. Sie heißen „Stadtstreife“ oder „Ordnungsdienst“, tragen Uniform und sollen dazu beitragen, dass sich die Menschen auf der Straße sicher fühlen: Die Idee, kommunale Streifen- und Ordnungsdienste einzurichten, gab es auch schon vor über 10 Jahren. in letzter Zeit wurden aber vielerorts – auch in Niedersachsen – neue Konzepte dafür entwickelt und das Personal aufgestockt.

Der Grund ist das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen: Die Angst vor Straftaten ist größer geworden, obwohl sich objektiv die Lage verbessert hat und die PKS auch bessere Zahlen aufweist. Die Verantwortung für die objektive Sicherheit sowie für das subjektive Sicherheitsgefühl kann aber nicht allein die Polizei übernehmen. Die kommunale Verwaltung ist hier genauso gefragt.

Denn das Sicherheitsgefühl entscheidet mit darüber, wie Lebens- und Standortqualität bewertet werden. Dabei sorgen nicht nur spektakuläre Straftaten für Verunsicherung. Auch Verwahrlosung und Vandalismus führen zu wachsender Angst vor Kriminalität.

Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die von der Polizei und den Kommunalbehörden gemeinsam wahrgenommen werden muss – wobei die Aufgaben und Zuständigkeiten strikt geregelt sein müssen. Die Polizei ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig. Originäre Aufgaben der Polizei dürfen nicht kommunalisiert werden! Es gilt daher einerseits, die Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit zu stärken und andererseits „Bündnisse für Sicherheit“ in den Kommunen zu schließen, an denen neben den Behörden auch Verbände, Vereine, die Wirtschaft und auch die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger beteiligt ist.

Die GdP Niedersachsen hatte dies bereits zur Kommunalwahl 2011 gefordert und deutlich gemacht: Wer eine lebenswerte Kommune will, muss auch das Thema Sicherheit berücksichtigen! Hier seien beispielsweise städtebauliche Maßnahmen zur Vermeidung von sogenannten Angsträumen genannt. Aber auch Sauberkeit oder eine rechtlich einwandfreie Videoüberwachung können dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl zu stärken. In jedem Fall aber empfiehlt sich eine enge Kooperation mit der Polizei, das gilt gerade auch beim Einsatz privater Sicherheitsunternehmen.

Inzwischen gibt es zahlreiche sogenannte Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften. Doch wie weit dürfen deren Befugnisse gehen? Wie ist gewährleistet, dass die Polizei wirklich entlastet wird? Die kommunalen Ordnungskräfte sollen nicht nur Falschparkende aufschreiben, sondern auch potenzielle Ordnungsstörer abschrecken, Verunreinigungen und Belästigungen frühzeitig erfassen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dabei ist es durchaus denkbar, das Aufgabenspektrum zu konkretisieren.

In Salzgitter darf der kommunale Ordnungsdienst zum Beispiel Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen, Personen festhalten und Gegenstände sicherstellen. Dabei sind die Bediensteten der Stadt Salzgitter immer mit einem Beamten oder einer Beamtin der PI Salzgitter unterwegs, in sogenannten gemischten Streifen. Ähnlich handhabt es die Stadt Meppen. An sich ist das ein gute Idee, denn so ist gewährleistet, dass die Polizei gleich vor Ort ist und nicht erst gerufen werden muss, wenn der Stadtstreife Straftaten auffallen. Was dabei nicht im Sinne des Erfinders ist: Teilweise werden hochspezialisierte Wasserschutzpolizisten abgeordnet, um auf Stadtstreife zu gehen. Hier geht das Konzept in die falsche Richtung. Da Wasserschutzpolizisten eine Spezialausbildung durchlaufen haben, setzt man hier die Ressourcen falsch ein. Die speziellen Aufgaben bleiben liegen.

Und wie sieht es mit der Aus- und Fortbildung der Ordnungsdienstmitarbeiter aus? Die Vielzahl bestehender und neue Herausforderungen erfordern den Einsatz qualifizierten Personals und auch Konzepte zur Verbesserung der Qualifikation. So hat zum Beispiel die Stadt Hannover ein eigenes Qualifizierungskonzept entwickelt, das die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen. Neben rechtlichen und verwaltungsspezifischen Themenstellungen werden auch Aspekte wie interkulturelle Handlungskompetenz, Korruptionsprävention oder Kundenorientierung vermittelt. Daneben ist das Thema Fortbildung auch Teil der zwischen Polizeidirektion Hannover und Landeshauptstadt bestehenden Sicherheitspartnerschaft – konkret etwa mit einem gemeinsamen Deeskalations- und Konflikttraining.

Was wir letztlich vor allem brauchen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen wieder zu stärken, ist ein Schulterschluss mit der Gesellschaft: Auch Eltern, Schulen und Vereine sind gefragt, wenn es um Prävention geht.

Und wir brauchen mehr Solidarität und Wertschätzung für Polizistinnen und Polizisten, Ordnungs- und Verwaltungsbeschäftigte, Feuerwehr und Rettungsdienste, um fehlenden Respekt entgegenzutreten sowie Beleidigungen und tätlichen Angriffen entgegenzuwirken.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender Angela Hübsch, Öffentlichkeitsarbeit

Städtische Brennpunkte, wie zum Beispiel der Raschplatz in Hannover, sollen in Zukunft auch durch kommunale Ordnungsdienste bestreift werden. Foto: Mantke

9. August 2018 – vormittags: Sitzung des Landesvorstands

Der Landesvorstand hat sich in seiner Sitzung am 9. August unter anderem intensiv mit dem Entwurf des NPOG beschäftigt. Foto: TT

Nachmittags: Anhörung zum neuen Niedersächsischen Polizeigesetz

Mit den Eindrücken aus der Diskussion in der Landesvorstandssitzung am Vormittag hat der Landesvorsitzende Dietmar Schilff an der Anhörung des Innenausschusses zum neuen NPOG teilgenommen und die GdP-Position dargestellt. Foto: JH

 

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