Gemeinsam gegen Rechts

Die ursprünglich von Neonazis und NPD geplante Demonstration am 1. Mai in Hannover ist von der Polizeidirektion Hannover verboten worden. Das Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung am 17.04.2009 bestätigt. (Pressemeldung GdP vom 17.04.2009 "GdP begrüßt NPD-Demonstrationsverbot zum 1. Mai in Hannover")

Das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Rechts hält jedoch nach wie vor daran fest, gemeinsam friedlich gegen Neonazis und Rechtsextremismus zu demonstrieren:


1. Mai in Hannover, 10.30 Uhr, Klagesmarkt -
Kundgebung und Demonstration
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17. April 2009
Presseinformation Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen
GdP begrüßt NPD-Demonstrationsverbot zum 1. Mai in Hannover
Hannover.

Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, den Eilantrag der NPD zur Demonstration am 01. Mai 2009 in Hannover abzulehnen, wird von der GdP ausdrücklich begrüßt. Alle rechtsstaatlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden, um einen Aufmarsch der Rechtsradikalen in Hannover am 1. Mai zu verhindern.

Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut zeigte sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover äußerst zufrieden. Nachdem die Polizeidirektion Hannover den Aufzug der Rechtsradikalen am 1. Mai untersagt hatte, stellten diese erwartungsgemäß beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf Aufhebung der Verfügung der Polizeidirektion. Dieser Verbotsbescheid wurde heute durch das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt.

Bernhard Witthaut: „Es wäre für mich unerträglich, wenn an dem traditionellen Tag der Arbeit Rechtsradikale in Hannover aufmarschieren. Nicht nur politische Gründe müssen einen solchen Aufmarsch verhindern, sondern auch die dadurch zu erwartenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit von eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten, Gegendemonstranten und unbeteiligten Passanten. Das Gewaltpotenzial, das hinter diesem Aufzug steht, ist nicht nur in der Verbotsverfügung der Polizeidirektion, sondern auch in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig erkannt worden.“


Die Einsatzlage am 1. Mai erlaubt es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht, genügend Einsatzkräfte in Hannover bereitzuhalten. Auch an anderen Orten in Niedersachsen finden die traditionellen Maifeiern und Umzüge statt, die polizeilich geschützt werden müssen. Witthaut weiter: „Die Entscheidungen der Polizeidirektion und des Verwaltungsgerichts stärken die Kräfte, die demokratisch und rechtsstaatlich gegen den Aufzug der NPD demonstrieren wollten. Auch Demonstranten gegen Rechtsradikale müssen sich an rechtsstaatliche Grundsätze halten und dürfen auch bei solchen Anlässen nur friedlich und ohne Gewalt demonstrieren. Wo dies nicht geschieht, müssen Polizei und Justiz eindeutig und klar auf die Einhaltung von Recht und Gesetz bestehen.“


Unterstützung durch die Gewerkschaft der Polizei und ihrer Mitglieder können nur diejenigen erhalten, die friedlich und im Rahmen des Versammlungsrechts demonstrieren wollen. Wer sich außerhalb des Versammlungsrechts stellt, steht außerhalb der Rechtsordnung.