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WSP aktuell vom 10.10.2012

Sicherheit an Deutschen Küsten: Trotz guter Vernetzung nur mit Mindestmaß an Personal und Booten leistbar!

Hamburg.

Am 10.10.2012 trafen sich in Hamburg Vertreter der Fachausschüsse Wasserschutzpolizei (WSP) der Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu einer gemeinsamen Fachsitzung im „Nordverbund“. Erstmalig waren zu dieser Sitzung auch die Leiter der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer eingeladen.

Personalbestand WSP seit 15 Jahren rückläufig

Abbildung 1: Sollstärken der WSPen der Länder seit 1995 (Quelle: WSPS, Bearbeitung: Michael Kock)

Wenn der Personalabbau bei der Wasserschutzpolizei so weiter geht, gibt es statistisch in 80 Jahren keine WSP mehr!" so Michael Kock (Fachausschuss Wasserschutzpolizei Niedersachsen - FA WSP NI) zur Einleitung in die Thematik „Entwicklung der Wasserschutzpolizeien der Länder“. Tatsächlich scheint es so, dass die Sparzwänge der Länder sich immer mehr zum Nachteil der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auswirken.

Schon jetzt ist festzustellen, dass Organisationsänderungen, wie zum Beispiel in Niedersachsen 2011, keinen positiven Beitrag zur Entwicklung der inneren Sicherheit auf dem Wasser geleistet haben. Erhoffte Synergien zwischen Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei haben sich nicht eingestellt. Dafür sind die Aufgaben und das erforderliche Fachwissen zu verschieden. Nur mit einem fachqualifizierten Mindestpersonalbestand können die Aufgaben auf dem Wasser bewältigt werden.

In Bremen führte die Abgabe der grenzpolizeilichen Vollzugsaufgaben an die Bundespolizei zwar zu einer Entlastung des Landeshaushaltes, der „Bundessteuerzahler“ jedoch wird in einem nicht unerheblichen Ausmaß belastet. Mit der Streichung von Wechselschichtdiensten in Mecklenburg-Vorpommern wird auch in diesem Küstenland der Personalbestand der WSP weiter reduziert werden.

Lediglich Hamburg und Schleswig-Holstein haben noch politische Rückendeckung und Unterstützung. Aber wie lange noch? Der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner plant aktuell eine Umorganisation der Polizeiführung im Innenministerium und Landespolizeiamt zu einem Polizeipräsidium. Für die WSP bedeutet dies möglicherweise eine Zerschlagung und Angliederung an die Flächendirektionen. Doch aus Sicht der GdP ist die bisherige Angliederung der Wasserschutzpolizei an das Landespolizeiamt mit eigener Abteilung richtig. Die Eigenständigkeit der WSP als fachlicher Dienstzweig muss bestehen bleiben.

Verzichtbares Einsatzmittel Küstenboot?

Polizeiboote sind für die Aufgabenwahrnehmung auf dem Wasser immanente Voraussetzung. Mit Besorgnis sehen die GdP-Vertreter des „Nordverbundes“, dass die Finanzressorts der Länder Niedersachsen und Bremen immer weniger finanzielle Mittel für den Erhalt der seegehenden WSP-Flotte bereitstellen. In Niedersachsen ist von ehemals vier seegehenden und in Bremen von ehemals drei "Großen Küstenbooten" nur noch ein niedersächsisches Boot vorhanden und einsetzbar. Dieses Boot wird wechselseitig durch Niedersachsen und Bremen besetzt. Als Folge führt dies im gesamten Zuständigkeitsbereich zu einer erheblich reduzierten polizeilichen Präsenz und zum Teil auch zu temporär polizeifreien Räumen. Bremen teilt sich zudem mittlerweile ein großes Streckenboot mit der Feuerwehr.

Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Flotten noch gut aufgestellt. Die Sicherheit an der Küste scheint in diesen Ländern einen höheren Stellenwert zu haben als in Niedersachsen oder Bremen. Dabei sind Ereignisse wie das Auflaufen des Öltankers "Katja" im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bedenklich genug, um eine verstärkte polizeiliche Verkehrsüberwachung durch die WSP zu fordern. "Der deutsche Tanker-Hafen Wilhelmshaven ist eine tickende Zeitbombe für den Nationalpark Wattenmeer, wie sich bei diesem Vorfall gezeigt hat", sagte WWF-Wattenmeerexperte Hans-Ulrich Rösner.

Aber nicht nur Wilhelmshaven, auch der westliche Bereich der Nordseeküste muss polizeilich überwacht werden können. Mit nur einem - in Wilhelmshaven stationierten - "Großen Küstenboot" ist das jedoch nicht möglich. Vorhandene "Kleine Küstenboote" sind für den Einsatz jenseits der Inseln und bei schlechter Wetterlage nicht geeignet.



Abbildung 2: Standorte der Küstenboote der Länder SH, HH, NI
Karte: Michael Kock auf Basis der Karte vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(Quelle:
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/ContisKarten/NordseeDeutscherFestlandsockelAWZ.pdf )

GdP-Positionspapier "Sicherheit an Deutschen Küsten"

Aus der (finanziellen) Not geboren, gestaltet sich die länderübergreifende Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizeien im maritimen Vollzug als zukunftsfähig und effizient.

Abgestimmte Dienstpläne zur Gewährleistung der Präsenzverpflichtungen im Küstenmeer und gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen zeigen, dass der Schutz der Deutschen Küste durch Überwachung der Einhaltung von Verkehrs- und Umweltvorschriften auch gemeinsam erfolgen kann.

Das bestehende polizeiliche Netzwerk wird gesteuert über die gemeinsame Leitstelle der WSP im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven. Im Einsatzfall werden von hier alle polizeilich notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet, bis die polizeiliche Einsatzleitung auf die zuständige Landesbehörde übergeht.

Die Einrichtung einer Mammutbehörde als so genannte "Nationale Küstenwache", wie es vereinzelt noch gefordert wird, generiert keinen fachlichen Mehrwert, sondern würde im Gegenteil gerade zum Verlust individueller behördlicher Fachlichkeit führen. Auch würden die bisherigen Sicherheitspartner nach Abgabe der Aufgaben dazu bewegt werden, ihre Einsatzmittel drastisch zu reduzieren. Im Ergebnis würden insbesondere in komplexen Schadens- und Terrorlagen noch weniger Einsatzboote zur Verfügung stehen, so die Kernaussage des aktuellen GdP-Positionspapiers "Sicherheit an Deutschen Küsten" (Download >>>), das von den Fachausschüssen WSP der Landesbezirke Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erstellt wurde.

Ausblick

Abbildung 3: Teilnehmer der Fachsitzung in Hamburg (Foto: Holger Stoll, GdP Hamburg)

"Das Konzept der länderübergreifenden Zusammenarbeit muss konsequent weiterentwickelt und verfeinert werden."

Mit dieser Aussage waren sich Gewerkschaftsvertreter und die Leiter der Wasserschutzpolizeien einig, dass der ersten gemeinsamen Fachsitzung eine Fachtagung folgen sollte, in der weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet werden können.
Erste Themen wie Standardisierung der Einsatztrainings für Schlauchboote oder Bewältigung von AMOK-Lagen auf dem Wasser stehen schon auf der Agenda.

Michael Kock, Landesbezirk Niedersachsen, Fachausschuss Wasserschutzpolizei

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