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Pressemitteilung vom 13.09.2013

GdP trifft Vereinbarung mit LPP:
Alle Castor-Stunden 2005 – 2011 werden ausgeglichen!
Zukünftig 1:1 in geschlossenen Einsätzen!

Hannover.

Heute am Freitag, 13.09.2013, haben der Landespolizeipräsident Uwe Binias und der Landesvorsitzende der GdP Dietmar Schilff eine Vereinbarung geschlossen, dass Bereitschaftsstunden, die anlässlich der Castor-Einsätze 2005 – 2011 angefallen sind, für alle Beschäftigten 1:1 ausgeglichen werden.

In einer im Jahr 2007 geschlossenen Musterklagevereinbarung hatte sich das LPP verpflichtet, das obergerichtliche Ergebnis einer von der GdP initiierten und geführten Musterklage auf alle eingesetzten niedersächsischen Kräfte zu übertragen. Gegenstand der Klage war die Forderung, alle während der Castor-Einsätze geleisteten Bereitschaftsdienststunden zu 100% in Freizeit auszugleichen.

Im Jahr 2005 wurde die bisherige sozialadäquate Verfahrensweise, alle Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen 1:1 anzuerkennen, durch den damaligen Innenminister verändert und die Bereitschaftszeiten nur noch zu 25 % anerkannt. Über den Rechtsschutz der GdP erhob ein Kollege der niedersächsischen Bereitschaftspolizei Klage, die durch die Rechtsabteilung der GdP Niedersachsen geführt wurde, und auf die sich die Musterklagevereinbarung bezog.

Das OVG Lüneburg hatte am 25.01.2011 entschieden, dass die Bereitschaftsstunden während des Castor-Einsatzes 1:1 abgerechnet werden müssen. Entgegen der Musterklagevereinbarung, nach der eine obergerichtliche Entscheidung anzuerkennen war, legte der ehemalige Innenminister Revision ein, um vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine anderslautende Entscheidung herbeizuführen.

Mit dem jetzigen Innenminister Pistorius wurde nunmehr eine Lösung erarbeitet, die die bisherige Ungerechtigkeit aufhebt und über den Inhalt der Musterklagevereinbarung hinausgeht. Diese beinhaltet:

    • 1:1-Anerkennung aller bisherigen nicht ausgeglichenen Bereitschaftsdienststunden in den Castor-Einsätzen der Jahre 2005 – 2011 für alle eingesetzten Kräfte einschließlich der Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten,
    • Abgeltung ausschließlich in Freizeit,
    • keine zeitliche Begrenzung des Abbaus der angefallenen Stunden,
    • keine restriktive Anrechnung der Bereitschaftszeiten aller geschlossenen Einsätze in der Zukunft,
    • das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird für erledigt erklärt.
Einen besonderen Dank sagt die GdP dem Kollegen aus der Bereitschaftspolizei, der als Kläger aufgetreten und ausdrücklich mit dem Vergleich einverstanden ist, sowie der GdP-Bezirksgruppe ZPD für die Unterstützung.

Ein hervorragendes Ergebnis gewerkschaftlicher Arbeit und neben den durch die Landesregierung beschlossenen 1.500 zusätzlichen Beförderungen für A 9 bis A 11 im nächsten Jahr ein weiteres Zeichen notwendiger Wertschätzung der Arbeit der Polizei.

Präsent, wo´s brennt - Gewerkschaft der Polizei

GdP Niedersachsen Info 26/2013

Kommentar
von Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender

Ein sehr guter Vergleich für unsere Kolleginnen und Kollegen, denen seit 2005 die volle Anrechnung der Bereitschaftszeiten durch die alte Landesregierung vorenthalten wurde. Es ist gut, dass die Entscheidung nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingeholt wurde, da ja bekannt ist, dass es vor Gericht wie auf hoher See ist. Eine konsensuale Lösung ist immer einer Gerichtsentscheidung vorzuziehen. Erst wenn keine Einigung in einem Streit erzielt werden kann, muss ein Gericht entscheiden.


Warum jetzt von anderer Seite gemutmaßt wird, dass gute Erfolgsaussichten vor dem BVerwG bestanden hätten, ist völlig schleierhaft. Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn das BVerwG gegen das Urteil des OVG Lüneburg entschieden hätte. Die GdP Niedersachsen engagiert sich in erster Linie für die niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen, so auch in diesem Fall, weil ein niedersächsisches GdP-Mitglied mit GdP-Rechtsschutz geklagt hat. Völlig unverständlich ist, dass die DPolG Niedersachsen nunmehr auf ihrer Homepage für Unruhe sorgen will. An dieser Stelle muss die Frage gestellt werden, warum die DPolG für ihre Mitglieder einem Vergleich zustimmt, den sie offensichtlich für falsch hält. Weiterhin merkt die DPolG an, dass sie erst nach der Vereinbarung mit der GdP informiert worden sei. Das entspricht nicht der Realität.

Richtig ist vielmehr: Ich selber habe direkt nach der ersten Verhandlungsrunde mit dem DPolG-Landesvorsitzenden Thomas Kliewer telefoniert und am 12.08.2013 wurde ihm von der GdP-Geschäftsstelle umgehend der Vergleichsentwurf übersandt. Am 15.08.2013 hat er mir als Prozessbeauftragten schriftlich mitgeteilt, dass seitens der DPolG der Vereinbarung auch zugestimmt wird und am 29.08.2013 habe ich mich mit ihm noch einmal zu dem jetzigen Vergleich telefonisch abgestimmt.
Warum jetzt versucht wird, einen gemeinsam besprochenen und unterschriebenen Erfolg für unsere niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen schlecht zu reden, erschließt sich uns als GdP nicht. Zu dem von der DPolG auf Ihrer Homepage veröffentlichten Brief an den Landespolizeipräsidenten vom 11.09.2013 nehme ich hier öffentlich nicht Stellung.

Der GdP- Bundesvorstand jedenfalls, dem alle 16 Landesbezirke sowie BKA und Bundespolizei mit ihren 173.000 Mitgliedern angehören, sowie der GdP- Bundesvorsitzende Oliver Malchow, haben die GdP Niedersachsen solidarisch zu dieser guten Lösung beglückwünscht.

Eine hervorragende Entscheidung, die nunmehr in einem Erlass konkretisiert wird. Auch hier wird sich die GdP Niedersachsen im Sinne unserer Mitglieder einbringen, wie sicherlich auch der Polizeihauptpersonalrat.


Übrigens: Der Niedersächsische Innenminister wird den Sachzusammenhang und die Vereinbarung zu dieser Regelung planmäßig am Montag, 16.09.2013, in einer Pressekonferenz bekanntgeben und erläutern. Mit unserer Meldung wollten wir daher eigentlich bis zum Abschluss der Pressekonferenz warten. Angesichts der unsolidarischen und fehleinschätzenden Darstellung durch die DPolG sahen wir jedoch akuten Informations- und Klarstellungsbedarf und haben unsere Meldung bereits heute am Sonntag veröffentlicht, um allen Kolleginnen und Kollegen unsere Bewertung des Vorgangs aus erster Hand und schnellstmöglich zukommen zu lassen. DS/WebRed 15.09.2013
  • Vereinbarungstext Downloaden (PDF, 953 KB):
    20130913_Vereinbarung_Freizeitausgleich_Castor-Einsaetze_mit_MI_Sign_OCR.pdf
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