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GdP-News vom 10.01.2014

Niedersächsischer Landtag folgt GdP-Vorschlag: Ämterbündelung gesetzlich verankert!

Hannover.

Alle Dienstposten unterhalb von A 12 können zukünftig wieder von A 9 bis A 11 bewertet werden, so dass kein/e Kollege/-in von der Möglichkeit abgeschnitten ist, A 11 zu werden. Mit der am 16.12.2013 durch den Landtag beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes ist der Weg aus den fatalen Folgen des aufgehobenen Dienstpostenerlasses A 11 bereitet und die rechtliche Grundlage für die Projektgruppe A 11 gelegt.

Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff: „Mit dieser sehr begrüßenswerten Regelung wird eine Beförderung nach A 11 auf jedem Dienstposten innerhalb des Polizeivollzugsdienstes künftig wieder möglich sein. Damit wurde eine Forderung der GdP aus dem Jahr 2008 aufgegriffen und umgesetzt.“

Die Neuregelung ist durch das Haushaltsbegleitgesetz mit Wirkung zum 01.01.2014 in das Niedersächsische Besoldungsgesetz aufgenommen worden.

Die landesweite dienstliche Projektgruppe für die Erarbeitung eines Modells zur Bewertung der Dienstposten im Bereich der BesGr. A 11 hat dem LPP mittlerweile ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die GdP wird sich intensiv mit den Inhalten auseinandersetzen, dazu Stellung nehmen und informieren.

Die GdP hat als einzige polizeiliche Interessenvertretung von Anfang an auf die auch eingetretenen Ungerechtigkeiten des A 11-Begrenzungserlasses hingewiesen und für dessen Abschaffung gekämpft. Jetzt ist endlich Licht am Ende des Tunnels zu sehen.

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