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GdP-News vom 20.01.2014

LAG „Dienstpostenbewertung A 11“ legt Abschlussbericht vor

Hannover.

Die neue Landesregierung hat mit der Einsetzung der Landesarbeitsgruppe (LAG) „Dienstpostenbewertung Bes.Gr. A 11“ und der Ankündigung eines Hebungsprogrammes 2014 (750 Hebungen von A 9 nach A 11), aus dem 750 Beförderungen nach A 10 und 750 Beförderungen nach A 11 resultieren, auf unsere Forderungen reagiert. Der nunmehr vorliegende Abschlussbericht entspricht überwiegend den Forderungen der GdP und korrespondiert insbesondere durch die Einführung von Bündelungsdienstposten (siehe Info 01/2014) mit den Vorschlägen im GdP-Attraktivitätsprogramm.

Bereits im Vorfeld der Landtagswahl hatte die GdP an alle Parteien appelliert, das gültige Dienstpostenkonzept und damit die durchgängige Ämterbewertung im Bereich A 11 aufzuheben. Dies basierte auf der immer noch geltenden Kernaussage, dass A 11 kein Spitzenamt im gehobenen Dienst der Polizei ist, sondern die gerechte Bewertung polizeilicher Sachbearbeitung.

Nach wie vor hält die GdP eine Bewertung von Dienstposten in der Besoldungsgruppe A 11 für entbehrlich. Dennoch hat sich die LAG entschieden, maximal 1.294 Dienstposten als herausgehoben zu deklarieren und mit einer festen Planstelle zu hinterlegen. Diese aktuell als herausgehoben deklarierten Dienstposten, sind nach Auffassung der GdP perspektivisch mit A 12 zu bewerten.

Das jetzt entwickelte Modell folgt mit der Einführung von Bündelungsdienstposten und dem Hebungsprogramm den Grundforderungen der GdP. Perspektivisch muss eine weitere Anhebung von Stellen erfolgen, um mehr A 11-Stellen zur Verfügung zu haben, eine sukzessive Überführung der 1.294 nach A 12 zu bewerkstelligen und vor allem, um mehr Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 zu haben.

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