Zum Inhalt wechseln

Rentenpaket der Bundesregierung: Für die Mütterrente müssen keine Anträge gestellt werden!

Hannover.

Am 23.05.2014 wurde mit dem Rentenpaket ein großes Projekt der Bundesregierung im Bundestag verabschiedet. Bisher war unklar, ob es für Rentnerinnen eine Antragspflicht vor dem 01.07. gibt, um die Mütterrente zu erhalten. Es müssen keine Anträge gestellt werden, um die Rente Ende 2014 rückwirkend zum 01. Juli 2014 zu erhalten.

Die "Mütterrente" ist eine Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rente für begünstigte Mütter oder Väter kann sich um bis zu einem Entgeltpunkt erhöhen. Dies entspricht nach den ab 1. Juli 2014 geltenden Rentenwerten im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro. Um diesen Betrag wird sich die monatliche Bruttorente je Kind erhöhen.

Für die sogenannte "Mütterrente" müssen keine Anträge gestellt werden. Sie gilt auch für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Das Geld wird nach Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rückwirkend zum 1. Juli 2014 gezahlt. Voraussichtlich erfolgt wegen des Umfangs der Neuberechnungen die Zahlung erst zum Ende des Jahres 2014.

Ausnahme: Für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind, gilt etwas anderes! Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder geltend machen!


Hintergrundinformationen:
  • Wortprotokoll mit namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag, 18. Wahlperiode, 37. Sitzung am Freitag, 23. Mai 2014, TOP 19, Plenarprotokoll ab Seite 3179 bis 3204 Download >>>
  • Fragen und Antworten (FAQ) zur Mütterrente der Deutschen Rentenversicherung >>>
  • Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 26.05.2014 >>>

This link is for the Robots and should not be seen.