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GdP-News vom 30.05.2014

DGB fordert: Regelungen zur Mütterrente auf den Beamtenbereich übertragen

Hannover.

Auf Initiative der GdP fordert der DGB Niedersachsen die Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente auch auf den Beamtenbereich. Außerdem muss geprüft werden, in welcher Form die sonstigen Verbesserungen des Rentenpakets auf den Beamtenbereich in Niedersachsen übertragbar sind.

Die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, muss auch im Kindererziehungszuschlag im Beamtenversorgungsgesetz besser anerkannt werden.

Am 23.05.2014 wurde mit dem Rentenpaket ein großes Projekt der Bundesregierung im Bundestag verabschiedet. Die "Mütterrente" ist eine Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rente für begünstigte Mütter oder Väter kann sich um bis zu einem Entgeltpunkt erhöhen. Dies entspricht nach den ab 1. Juli 2014 geltenden Rentenwerten im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro. Um diesen Betrag wird sich die monatliche Bruttorente je Kind erhöhen.

Jetzt stellt sich aber auch die Frage nach einer inhaltsgleichen Übertragung der Regelung auf die Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit den 1990er Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen. Beamtinnen und Beamte von Verbesserungen in der Alterssicherung auszuschließen, lässt sich unseres Erachtens nicht begründen, zumal die Anerkennung einer Erziehungsleistung nicht am Status von Beschäftigten festgemacht werden sollte. § 58 Abs. 6 Landesbeamtenversorgungsgesetz stellt auch in Niedersachsen die Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, schlechter.

Auch die sonstigen Inhalte des Rentenpakets müssen auf ihre Übertragbarkeit auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen geprüft werden.
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