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Pressemitteilung vom 24.06.2014

Beschwerdestelle für die Polizei ist unnötig!

Landesregierung unterstellt Misstrauen gegen die Polizei

Hannover.

Das Kabinett hat heute die Einrichtung einer Stabsstelle „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ beschlossen. Als ein Grund wurde angeführt, dass die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in hohem Maße auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen ist. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen lehnt die Einrichtung einer Beschwerdestelle wegen fehlender Notwendigkeit ab.

„Wir wenden uns nicht gegen ein modernes Ideen- und Qualitätssicherungsmanagement, von dem sicherlich die gesamte Landesverwaltung profitieren würde. Eine Begrenzung auf die Polizei ist aber Ausdruck eines massiven Misstrauens in die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen“ erklärt Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen. Gerade dieses Misstrauen hat aber keine Basis, da die im Jahr 2013 durchgeführte repräsentative Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen bestätigt hat, dass weit über 90 Prozent der Befragten der Polizei als einer rechtsstaatlichen Institution vertrauen. „Das zeige“, so Schilff, „dass das bei den Behörden angegliederte Beschwerdemanagement gut funktioniert und sich die Bürgerinnen und Bürger auch in der Aufarbeitung von Situationen, mit denen sie unzufrieden waren, gut aufgehoben fühlen.“ Für die GdP ist die Einrichtung der Beschwerdestelle lediglich Ausdruck einer ideologischen Politik und nicht von Notwendigkeiten getragen.

Seit der Ankündigung einer Beschwerdestelle im Koalitionsvertrag hat sich die GdP Niedersachsen intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Im Rahmen einer Führungskräftetagung im September letzten Jahres wurde festgestellt, dass es keine Notwendigkeit gibt, da bereits im Rahmen der Führungsverantwortung darauf hingewirkt wird, dass sich das Ziel, eine Bürgerpolizei zu sein, fest in jedem Kollegen und jeder Kollegin verankert hat. So werden auch niedrigschwellige Unmutsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern ernst genommen, bearbeitet und konsequent geklärt. Einer weiteren Ebene, deren dienst- und disziplinarrechtliche Einordnung völlig unklar ist, bedarf es nach Auffassung der GdP daher nicht.
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