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Fachausschuss Kriminalpolizei der GdP fordert:

Mehr Personal für die Bekämpfung von Cybercrime!

Polizei bearbeitet doppelt so viele Fälle Cybercrime wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst werden

Hannover.

Laut PKS wurden für die Jahre 2012 und 2013 in Niedersachsen 9.715 Fälle der Cybercrime (im engeren Sinne) erfasst. Tatsächlich wurden aber mehr als doppelt so viele Fälle bearbeitet, nämlich ca. 20.200 Fälle (laut NIVADIS-Auswertung 2.0).

Dabei handelt es sich z.B. um Sachverhalte wie Datenveränderung, Computersabotage oder das Ausspähen und Abfangen von Daten. Bei diesen nicht erfassten Fällen handelt es sich überwiegend um Taten, bei denen der Tatort nicht ermittelt werden konnte oder der Täter im Ausland gehandelt hat. Der Bearbeitungsaufwand war in der Regel aber genauso hoch oder sogar höher. Die Richtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik lassen eine Zählung dieser Fälle jedoch nicht zu.
Für die Berechnung des benötigten Ermittlungspersonals wird bisher nur die PKS herangezogen. Die Arbeit der Cybercrime-Sachbearbeiter wird somit schon seit Jahren in der Personalzuweisung nur zur Hälfte berücksichtigt.

Und damit nicht genug!!! Es bleiben also nicht nur mehr als die Hälfte der bearbeiteten Fälle unberücksichtigt, sondern der Bearbeitungsaufwand für einen Fall der Datenveränderung oder Computersabotage wird bei der Faktorisierung zur Personalberechnung mit einem Fall der Sachbeschädigung gleichgesetzt. Der Bearbeitungsaufwand für Cybercrime liegt aber regelmäßig wesentlich höher.

Deutlich wird dieses ebenfalls bei Fällen der Kinderpornografie (Cybercrime im weiteren Sinne), bei denen auch viele Fälle in derselben Weise nicht berücksichtigt werden (Tatort unbekannt oder im Ausland), obwohl sie einen erheblichen Bearbeitungsaufwand bedeuten.

Auf eine bundesweit abgestimmte Änderung der PKS-Erfassungsrichtlinien zu warten, löst das Problem auch nicht und schon gar nicht kurzfristig.

Die GdP fordert, dass jetzt endlich bei den Personalberechnungen einerseits die tatsächlich bearbeiteten Fälle berücksichtigt werden und andererseits die Faktorisierung (quasi anerkannter Bearbeitungsaufwand) für Cybercrime angepasst wird.

Das zurzeit eingesetzte Personal ist mit der Sachbearbeitung allein schon personell völlig überfordert und muss zusätzlich noch in vielen Fällen Referententätigkeit in der Aus- und Fortbildung leisten.

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