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KG Oldenburg Land

Hinweis: Beitragsreduzierung bei Elternzeit, Teilzeit oder Ehepartnern

Oldenburg.

Wer kein volles Gehalt kassiert, muss auch keinen vollen Beitrag zahlen.

Dieses betrifft insbesondere Kolleginnen und Kollegen, die die Elternzeit oder Teilzeit nutzen. Geschieht dieses mit voller Freistellung – also ohne Bezüge – kann man sich beitragsfrei stellen lassen. Dieses bedeutet aber, dass man für diesen Zeitraum keinen Anspruch mehr hat auf Leistungen der GdP (Diensthaftpflicht, Rechtsschutz u.ä.).

Sollte man in Elternteilzeit gehen, also mit gekürzten Bezügen, reduziert sich der Beitrag in Anlehnung an die Bezügereduzierung. Dieses jedoch nur bis auf den festgelegten Mindestbeitrag (Stand 2011: 5,70 € mtl.). Sollte man eine Beitragsreduzierung wünschen, dann geschieht dieses nur auf Antrag des Mitgliedes, der formlos gestellt werden kann. Beifügen muss man die Bescheinigung der Dienststelle, aus der die Reduzierung hervor geht. Ihr müsst also selber aktiv werden!

Es ist auch eine nachträgliche Berechnung möglich, so dass es gegebenenfalls zu Rückzahlungen kommen könnte. Hierzu habe ich mal ein Musterschreiben erstellt (siehe Anlage).

Sonderfall:Bei Ehepartnern/Lebensgemeinschaften, die beide in der GdP sind, ist auf Antrag auch eine Beitragsreduzierung bei vollen Leistungen möglich. Man muss sich auch hier selber kümmern.

Für Fragen stehen euch die Mitarbeiterinnen der GdP-Landesgeschäftststelle zur Verfügung:

Sandra Schulz, Tel.: 05 11 / 5 30 37 - 16, E-Mail sandra.schulz@gdp.de und Heike Tegtmeier, Tel.: 05 11 / 5 30 37 - 15, heike.tegtmeier@gdp.de

Für den Vorstand der Kreisgruppe Oldenburg-Land

Hergen Rüscher

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