GdP-News vom 08.09.2014
Nutzung von Dienstwagen in der Polizei
- Klarstellende Regelung geschaffen -
Die Forderung der GdP richtete sich an Landesregierung und Politik, hier endlich tätig zu werden, insbesondere, wenn es darum geht, wann Dienstfahrten von zu Hause beginnend und dort endend zulässig sind.
Daraufhin ist das Innenministerium jetzt aktiv geworden und hat eine Regelung mit dem Finanz- und Justizministerium abgestimmt, die allen Dienststellen zugeleitet wurde.
Mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in den vergangenen Monaten und dem damit erhobenen Verdacht der Untreue ist eine fragwürdige Diskussion entstanden, die konträr zu dem Erfordernis von Dienstfahrten ist. Insbesondere der Justizbereich wird nun die Verfahren schnell prüfen und abschließen können. Damit wird hoffentlich auch einer Diskussion, die zur Beschädigung des Ansehens der Polizei und der Polizeibeschäftigten in der internen und externen Öffentlichkeit führen würde, Einhalt geboten werden.
Dietmar Schilff: „Das Innenministerium hat umgehend auf die beschriebene Regelungsnotwendigkeit reagiert. Jetzt werden wir hoffentlich in dieser Frage wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückfinden können. Für die Kolleginnen und Kollegen ist es wichtig, dass jetzt klar bestimmbar ist, welche Form der Nutzung zulässig ist.“
Daraufhin ist das Innenministerium jetzt aktiv geworden und hat eine Regelung mit dem Finanz- und Justizministerium abgestimmt, die allen Dienststellen zugeleitet wurde.
Mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in den vergangenen Monaten und dem damit erhobenen Verdacht der Untreue ist eine fragwürdige Diskussion entstanden, die konträr zu dem Erfordernis von Dienstfahrten ist. Insbesondere der Justizbereich wird nun die Verfahren schnell prüfen und abschließen können. Damit wird hoffentlich auch einer Diskussion, die zur Beschädigung des Ansehens der Polizei und der Polizeibeschäftigten in der internen und externen Öffentlichkeit führen würde, Einhalt geboten werden.
Dietmar Schilff: „Das Innenministerium hat umgehend auf die beschriebene Regelungsnotwendigkeit reagiert. Jetzt werden wir hoffentlich in dieser Frage wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückfinden können. Für die Kolleginnen und Kollegen ist es wichtig, dass jetzt klar bestimmbar ist, welche Form der Nutzung zulässig ist.“