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GdP-News vom 14.12.2015

Niedersächsischer Landtag verabschiedet neues Personalvertretungsgesetz

Hannover.

Am Montag, 14. Dezember 2015, hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein neues Personalvertretungsgesetz beschlossen. Die Oppositionsfraktionen FDP und CDU stimmten dagegen.

Es gibt einige Verbesserungen, die in den Gesprächen zwischen GEW, Ver.di und GdP mit den Verhandlungsführern von SPD und Grünen erzielt werden konnten. So wird es mehr Freistellungen geben, um der immer stärkeren Komplexität und Intensität in Beteiligungsangelegenheiten überhaupt gerecht werden zu können. Es wird ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet und der Mitbestimmungskatalog wurde erweitert. Die GdP konnte sich für die Polizei dahingehend durchsetzen, dass jetzt Personalvertretungen bei Umsetzungen innerhalb der Dienststelle bereits ab 15 Kilometer Entfernung in der Mitbestimmung sind.

Dietmar Schilff, der bei der Debatte und bei der Abstimmung im Landtag dabei war: „Seitens der verantwortlichen Politik hören wir immer wieder, wie enorm wichtig und notwendig die Personalratsarbeit bei der Polizei sei – und das ist auch so! Wir haben in den Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen zwar einige Verbesserungen erzielt. Dennoch hätten wir ein noch stärkeres Signal in Form von mehr Freistellungen und notwendigen Erweiterungen der Mitbestimmungstatbestände erwartet, um auf Augenhöhe mit dem Dienstherrn agieren zu können. Hier muss künftig noch nachgearbeitet werden. Ein wichtiger Schritt hin zu besserer Beteiligung wurde jetzt aber vollzogen.“
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