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Pressemitteilung vom 23.03.2016

GdP: Einführung von „Body-Cams“ positiv / Einschränkung von Polizeibefugnissen werden strikt abgelehnt

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet die Einführung von „Body-Cams“ in Niedersachsen, lehnt aber jegliche Einschränkung von Polizeibefugnissen strikt ab.

Die Landesregierung hatte am 22. März einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgestellt, das künftig allerdings „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ heißen wird. Unter anderem solle damit die Rechtsgrundlage für sogenannte „Body-Cams“ geschaffen werden. Derartige Kameras können auf Westen mit dem Aufdruck „Videoüberwachung“ von Polizeibeamten getragen werden und zeichnen auf Knopfdruck die Bilder auf. „Das Innenministerium hat bei den Body-Cams gehandelt, was wir ausdrücklich begrüßen, da die GdP diese Forderung schon länger erhebt“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. „Sie dienen insbesondere zur Dokumentation des Einsatzgeschehens und zur Sicherheit unserer Polizeikräfte“, betonte er. Dies sei so wichtig, weil sich die Zahl der Körperverletzungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Niedersachsen gemäß der Statistik des Innenministeriums von 2011 (538 Fälle) bis 2015 (1.081) mehr als verdoppelt hatte.

Jegliche Änderung zur Einschränkung von Polizeibefugnissen lehnt die GdP Niedersachsen jedoch weiterhin ab. „Die Polizei braucht gerade in der heutigen Zeit alle Möglichkeiten zur Bekämpfung von Terrorismus, Rechtsextremismus, organisierter Kriminalität und anderen gefährlichen Entwicklungen“, sagte Schilff. Änderungen, die Verschlechterungen für die polizeiliche Arbeit bedeuteten, würde die GdP keinesfalls akzeptieren.

Die GdP werde den Gesetzentwurf, sobald er ihr vorliegt, im Detail prüfen und im Rahmen der Verbandsanhörung deutlich Stellung beziehen. Sollte in diesem Entwurf die Einführung der Kennzeichnungspflicht tatsächlich fehlen, signalisierte die GdP in diesem Punkt ihre Zustimmung. „Eine Kennzeichnungspflicht darf es jetzt und in Zukunft nicht geben“, betonte Schilff.

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