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GdP-News vom 31.03.2016

Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung des Projektes Polizei Client zwischen Polizeihauptpersonalrat und Innenministerium geschlossen

Hannover.

Durch den Beschluss der Landesregierung zur „Ein-Plattform-Strategie“ und des Umsetzungskonzeptes „Polizei-Client“ wird zukünftig auch ein Teil der IT-Arbeitsaufgaben in der Polizei vom Landesbetrieb IT.Niedersachsen, der seit 2014 als zentraler Dienstleister der Landesverwaltung vielfältige informationstechnologische Aufgaben wahrnimmt, übernommen.

Das wird in absehbarer Zeit dazu führen, dass die in diesen Bereichen Beschäftigten der Polizei eine Entscheidung für sich treffen müssen, ob sie zu IT.Niedersachsen wechseln oder andere Aufgaben in der Polizei übernehmen wollen. Die GdP Niedersachsen forderte frühzeitig den Abschluss einer verbindlichen Dienstvereinbarung über die Rahmenbedingungen und die Rechte der Beschäftigten zwischen Polizeihauptpersonalrat und Innenministerium.

Der Polizeihauptpersonalrat, der in der Unterarbeitsgruppe Personal mit der Kollegin Linde Becker-Huntgeburth vertreten ist, hat die besondere Situation der von den organisatorischen Veränderungen betroffenen Kollegen/-innen im Hinblick auf die damit verbundenen Auswirkungen im Innenministerium thematisiert. In vielen Verhandlungen, die der Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates, Martin Hellweg, gemeinsam mit seiner Stellvertreterin, der Arbeitnehmervertreterin Elke Gündner-Ede, geführt hat, ist eine Dienstvereinbarung entwickelt worden, die sowohl für die Arbeitnehmer/-innen als auch für die Beamte/-innen, die in diesen Bereichen arbeiten, Gültigkeit hat. Neben dem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen wurden insbesondere Regelungen getroffen, die für das in der Polizei verbleibende Personal Sicherheit bezüglich ihres Dienstortes und ihrer Arbeitszeit bieten. Hinsichtlich der Eingruppierung des Tarifpersonals bei Wechsel der Arbeitsaufgaben ist der Erhalt der bisherigen Eingruppierung festgeschrieben worden. Davon kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgewichen werden.

Die Dienstvereinbarung ist am 30.03.2016 durch den Landespolizeipräsidenten und den Vorsitzenden des Polizeihauptpersonalrates unterzeichnet worden und auf der Homepage der GdP eingestellt.

Gemeinsam stark für deine Zukunft!

Info 11 als PDF:

20160331_DV_Polizei-Client_Info-11.pdf20160331_DV_Polizei-Client_Info-11.pdf

Dienstvereinbarung vom 30.03.2016 zwischen dem Landespolizeipräsidenten und dem Polizeihauptpersonalrat:

20160330_DV_Polizei-Client.pdf20160330_DV_Polizei-Client.pdf

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