GdP-News vom 03.06.2016
Beförderungen und Gehaltserhöhung
Alle Beförderungen resultieren ausschließlich aus Pensionierungen. Wenn man die extrem hohen Wartezeiten, insbesondere von A 9 nach A 10, reduzieren will sowie die seit Jahren hohe Arbeitsbelastung endlich stärker wertschätzen will, dann ist ein Stellenhebungsprogramm wie 2013 für den anstehenden Doppelhaushalt 2017/2018 zwingend erforderlich. Die Steuereinnahmen und der Haushaltsabschluss 2015 lassen das zu und darüber hinaus ist es auch erforderlich.
Zum 01. Juni 2016 erhalten Beamtinnen und Beamte auch die zweite Besoldungserhöhung i.H.v. 2,0 % nachdem die erste Erhöhung von 2,5 % zum 01.06.2015 erfolgte. Unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen haben die Erhöhung bereits erhalten. Diese Erhöhungen sind ausschließlich ein Erfolg der Verhandlungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im letzten Jahr.
Zukünftig darf es keine Trennung der Entgelt-/Besoldungserhöhung und keine Vorfestlegung für Besoldungserhöhungen vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen mehr geben, wie es 2015 durch den Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grünen erfolgt ist. Das war, ist und bleibt ungerecht und spaltet die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Zum 01. Juni 2016 erhalten Beamtinnen und Beamte auch die zweite Besoldungserhöhung i.H.v. 2,0 % nachdem die erste Erhöhung von 2,5 % zum 01.06.2015 erfolgte. Unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen haben die Erhöhung bereits erhalten. Diese Erhöhungen sind ausschließlich ein Erfolg der Verhandlungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im letzten Jahr.
Zukünftig darf es keine Trennung der Entgelt-/Besoldungserhöhung und keine Vorfestlegung für Besoldungserhöhungen vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen mehr geben, wie es 2015 durch den Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grünen erfolgt ist. Das war, ist und bleibt ungerecht und spaltet die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.