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GdP-News vom 21.11.2016

Zwei Forderungen der GdP und des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) erfüllt

Hannover.

Die Einführung bzw. Erprobung des ausziehbaren Einsatzstocks und die Aufhebung der Wiegeverfügung für RSG 8

Zu 1. Der Forderung aus dem Bereich der Einsatzkräfte nach Einführung eines ausziehbaren Einsatzstocks in Niedersachsen wurde lange nicht entsprochen. Die Polizeien in den meisten anderen Bundesländern sowie bei der Bundespolizei sind bereits mit einem ausziehbaren Einsatzstock  ausgestattet und die Erfahrungen im Einsatz sind positiv.

Nachdem die GdP sowie der PHPR sich mit Schreiben direkt an den Innenminister gewandt und ihre Position nach Einführung bzw. Erprobung auch in der Landespolizei Niedersachsen deutlich gemacht haben, sowie aufgrund der Rückmeldung der Teilnehmer/-innen während eines durchgeführten Technik-Workshops, bei dem sich für einen ausziehbaren Einsatzstock ausgesprochen wurde, hat das MI nunmehr erfreulicherweise reagiert.

Nach Aussage des MI kann ein ausziehbarer Einsatzstock (teleskopierbar) eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Einsatzmehrzweckstab leicht (EMS leicht) darstellen. Nunmehr soll der Camlock Einsatzstock teleskopierbar (CEt) im ESD, bei den Verfügungseinheiten, in der Bepo und bei RuH auf Geeignetheit im alltäglichen Einsatz erprobt werden. Ein Abschlussbericht inklusive Aus- und Fortbildungskonzept soll dem MI bis zum 30. April 2017 vorgelegt werden.

Die GdP hofft, dass die Einsatztauglichkeit nachgewiesen und ein teleskopierbarer Einsatzstock nach der Erprobungsphase landesweit eingeführt wird.



CEt im ausgezogenen Modus Foto: LPP

Zu 2. Nach einem nochmaligen Austausch zwischen der GdP und dem Innenministerium wurde die Verfügung  der PD Göttingen nach Dokumentation der Anwendung polizeilicher Zwangsmittel - Einsatz des RSG 8 - aufgehoben.

Gute Argumente und Beharrlichkeit zahlen sich aus!

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