GdP News vom 19.01.2017
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende an der PA Hannoversch Münden
Ein weiterer GdP-Erfolg für die Polizei
Beteiligte laufender Verfahren, die seitens der GdP geführt werden, wurden hierüber bereits in Kenntnis gesetzt und können mit der Abmeldung ihrer privaten Beitragskonten rechnen.
Der Beitragsservice der GEZ bestätigte gegenüber der GdP ebenfalls, dass die Bewohner zukünftig keine Anfragen von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten würden. Sollte dies dennoch der Fall sein, empfehlen wir allen Mitgliedern der GdP, sich umgehend an uns zu wenden.
Initiative lohnt sich: JAV und GdP = Gemeinsamer Erfolg!
Der Beitragsservice der GEZ bestätigte gegenüber der GdP ebenfalls, dass die Bewohner zukünftig keine Anfragen von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten würden. Sollte dies dennoch der Fall sein, empfehlen wir allen Mitgliedern der GdP, sich umgehend an uns zu wenden.
Darüber hinaus wird seitens der GdP die Auffassung vertreten, dass bereits gezahlte Beiträge zurückzugewähren sind, soweit keine Verjährung eingetreten ist (Verjährung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren); die Zahlung erfolgte ohne rechtlichen Grund, weshalb die Rundfunkanstalt zu Unrecht bereichert ist. Auch in diesen Fällen können sich unsere Mitglieder gerne an uns wenden.
Initiative lohnt sich: JAV und GdP = Gemeinsamer Erfolg!