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Pressemitteilung vom 17.05.2017

„Deal“ bei Landgerichtsprozess ist falsches Zeichen gegenüber verletzen Polizisten

Hannover.

In dem Prozess vor dem Landgericht Hannover wegen der schweren Angriffe auf Polizeibeamten/-innen und Unbeteiligte im Januar 2015 in Hameln, wurde heute das Urteil gesprochen. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung alle zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die GdP kritisiert insbesondere die Abkürzung des Prozesses wegen sogenannter „Prozessökonomie“. Dies sei ein falsches Signal an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, insbesondere gegenüber denjenigen, die betroffen waren und verletzt wurden. Es ist vielmehr richtig, bei solchen Verfahren, unabhängig davon, wer Täter ist, die verletzen Beamtinnen und Beamten im Gerichtssaal anzuhören, um einmal auch öffentlich von den Verletzungen, der Betroffenheit und den Folgen zu erfahren.

Nachdem der Bundestag die neuen Strafrechtsparagraphen 114 und 115 StGB beschlossen hat, um der in den letzten Jahren fortgeschrittenen Verrohung gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften zu begegnen, wird dieser Deal innerhalb der Polizei als falsches Signal gewertet.

Wie die Urteile bei Gerichtsverfahren letztlich ausfallen, liegt selbstverständlich in der Freiheit der Justiz. Dennoch wäre es angebrachter gewesen, diese erst nach direkter Anhörung der Betroffenen im Gerichtssaal zu fällen.

Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sind immer auch Angriffe auf unseren Staat und völlig inakzeptabel.
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