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BG ZPD

Abrechnungs-Chaos in der Bereitschaftspolizei Niedersachsen

Niedersachsen.

Die Arbeitsbelastung der Bereitschaftspolizei Niedersachsen ist immens, nicht nur durch zahlreiche Anforderungen innerhalb Niedersachsens, sondern auch durch Großeinsätze wie jüngst zur G20-Unterstützung in Hamburg. Häufig ist die Bereitschaftspolizei nicht nur zu tagesüblichen Zeiten, sondern nachts, am Wochenende (z.B. Fußballeinsätze) und an Sonn- und Feiertagen im Einsatz. Die Vergütung dieser sogenannten Dienste zu ungünstigen Zeiten (DuZ) ist im Vergleich zur Privatwirtschaft immer noch unterirdisch schlecht bezahlt (samstags 80 Cent, nachts 1,80 Euro, sonn-/feiertags 3,20 Euro, jeweils pro Stunde). Aber nicht einmal diese geringen Stundenbeträge werden frühzeitig ausgezahlt oder sie werden fehlerhaft berechnet.


Aktuell warten viele der jungen Kolleginnen und Kollegen bis zu einem halben Jahr auf die Vergütung ihrer Dienste zu ungünstigen Zeiten. Wenn ausgezahlt wird, ist eine Überprüfung der Richtigkeit der Daten kaum möglich.

Warum ist das so? Eine elektronische Zeiterfassung mit automatisierter Abrechnung von Mehrarbeit und Diensten zu ungünstigen Zeiten ist für die Bereitschaftspolizei nicht verfügbar. Die Hundertschaften erfassen Arbeitszeiten mühsam händisch oder über selbstgeschriebene Excel-Programme. Das ist weder zeitgemäß noch entspricht es dem Anspruch an die digitale Arbeitswelt, zeigt aber ganz deutlich den Bedarf an professioneller Zeitmanagement-Software. Abgesehen davon verschlingt die manuelle Erfassung der Daten und die persönliche Überprüfung der Richtigkeit der Daten unzählige unnötige Arbeitsstunden. Diese Stunden könnten bei der Auftragslage der Bereitschaftspolizei wesentlich besser genutzt werden könnten!

Die Gewerkschaft der Polizei in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen fordert,

  • endlich die Voraussetzungen zu schaffen, dass Arbeitszeiten digital erfasst und automatisiert abgerechnet werden können,
  • dass die den Kolleginnen und Kollegen zustehende Vergütung ihrer Arbeitsleistung umgehend abgerechnet wird,
  • dass Dienste zu ungünstigen Zeiten, insbesondere zu gesundheitsbelastenden Nachtzeiten, höher vergütet werden!

Michael Kock, Bezirksgruppe Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
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