Pressemitteilung vom 03.05.2018
GdP wird Pilotphase des Polizei-Messengers NIMes konstruktiv-kritisch begleiten
Vor allem sei nun gewährleistet, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht doch in einem Notfall - wenn es mal schnell gehen muss - ihre privaten Accounts beim weit verbreiteten Dienst „Whatsapp“ nutzen müssen. „NIMes bietet eine größere Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten, die im Zusammenhang mit Unfallaufnahmen oder Ermittlungen aller Art übermittelt werden müssen“, so Schilff weiter. Allerdings muss in der dreimonatigen Pilotphase genau überprüft werden, ob es datenschutzrechtliche Probleme gibt, die noch ausgeräumt werden müssen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Ruhe- und Erholungszeiten sieht die GdP Niedersachsen vor allem die Nutzung privater Handys als problematisch an: „Der Minister sagt zwar, dass von keinem Polizisten erwartet werde, NIMes-Nachrichten in der Freizeit zu lesen, aber wir wissen doch alle, wie es ist: Eine Nachricht ploppt auf, und dann schaut man doch aufs Handy. Hier kann und darf die Verantwortung nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende. Seiner Ansicht nach sollten alle Polizistinnen und Polizisten mit Diensthandys ausgestattet werden, um die Trennung von Arbeit und Freizeit zu bewahren. Die zusätzlichen 1.000 Geräte, die nun angeschafft werden, seien da ein guter Anfang.
In der Pilotphase wird die GdP Niedersachsen die Knackpunkte, die sie bei dem neuen Polizeimessenger-System sieht, erneut benennen und die entsprechende Dienstvereinbarung, die mit dem Polizeihauptpersonalrat abgeschlossen wurde, prüfen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Ruhe- und Erholungszeiten sieht die GdP Niedersachsen vor allem die Nutzung privater Handys als problematisch an: „Der Minister sagt zwar, dass von keinem Polizisten erwartet werde, NIMes-Nachrichten in der Freizeit zu lesen, aber wir wissen doch alle, wie es ist: Eine Nachricht ploppt auf, und dann schaut man doch aufs Handy. Hier kann und darf die Verantwortung nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende. Seiner Ansicht nach sollten alle Polizistinnen und Polizisten mit Diensthandys ausgestattet werden, um die Trennung von Arbeit und Freizeit zu bewahren. Die zusätzlichen 1.000 Geräte, die nun angeschafft werden, seien da ein guter Anfang.
In der Pilotphase wird die GdP Niedersachsen die Knackpunkte, die sie bei dem neuen Polizeimessenger-System sieht, erneut benennen und die entsprechende Dienstvereinbarung, die mit dem Polizeihauptpersonalrat abgeschlossen wurde, prüfen.