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GdP-Landesseniorengruppe

Seminarbericht: Tabuthemen nicht ausgeschlossen

Visselhövede.

Es waren exakt 20 GdP-Senioren, die sich am 10./11. Oktober 2018 im Jeddinger Hof, Visselhövede einfanden. Gerne hätten weitere Interessenten an diesem speziellen Seminar für Ruheständler und Pensionäre teilgenommen. Jedoch die pädagogisch sinnvolle Teilnehmerbegrenzung ließ es nicht zu. Aber: Unser Landesseniorenvorsitzende Erwin Jark, in dessen bewährten Händen die Seminarleitung lag, versicherte, dass weitere Veranstaltungen mit den gleichen Themen im Frühjahr und Herbst 2019 stattfinden werden.

Da sowohl der Landesbezirksvorsitzende Dietmar Schilff, als auch sein Vertreter Jörg Mildahn verhindert waren und keinen aktuellen gewerkschaftlichen Situationsbericht geben konnten, übernahm Erwin Jark diesen Part, bevor er den Seminarteilnehmern aus der Landesseniorenarbeit berichtete. Die Anzahl der GdP-Mitglieder steigt kontinuierlich. Zum Jahresende wird, wenn der Trend anhält, der Landesbezirk Niedersachsen über 15.000 Mitglieder zählen. Vom derzeitigen Mitgliederstand stellen 17 Prozent die GdP-Senioren.

Anja Gander, bei der PD Braunschweig für den Bereich Gesundheit und Sport zuständig, gab wertvolle Hinweise zur gesundheitlichen Vorsorge im Alter. Essens- und Trinkgewohnheiten wurden diskutiert. Einige Seminarteilnehmern überkam dabei ein „leicht schlechtes Gewissen“ aufgrund der Vorliebe für deftige Mahlzeiten und/oder süße Naschereien. Wer bis dahin glaubte, seinem Körper etwas Gutes zu tun, wenn er täglich u.a. 250 g Frucht-Joghurt verzehrt, erfuhr, dass das ein Irrtum ist. Denn: diese Menge Frucht-Joghurt enthält 39 g Zucker, was 13 Zuckerwürfeln entspricht! Die Seminaristen erfuhren, dass es der Gesundheit dienlich ist, zwischen Mahlzeiten mehrere Stunden Essenspausen einzulegen. Trinken zwischendurch ist erlaubt, möglichst zuckerfreie Getränke. Und viel Bewegung (z.B. flotte Spaziergänge, Fahrradfahren, Gymnastik oder Schwimmen) hält den Körper auch im Alter fit.

Angesichts der derzeitigen politischen Entwicklung in Deutschland war der Vortrag des Referenten Thomas Domke vom DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt, ein wichtiger Programmpunkt. Unter der Überschrift „Rechtsextremismus in Deutschland am Beispiel u.a. der AfD“ erklärte er die Ursachen der unguten Entwicklung und überzeugte mittels Vergleich von Aussagen und Programmpunkten der Rechtspopulisten mit dem Grundgesetz, dem politisch Machbaren und der Wahrheit, dass diese Gruppierungen, namentlich die AfD, keine Alternative für den demokratischen Rechtsstaat sind. Es ergaben sich unter den Seminarteilnehmern rege Diskussionen. Fazit: Klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und Absage gegenüber dem Rechtspopulismus.

Der Abend des ersten Seminartages war gefüllt mit angeregten Gesprächen. Neben Gewerkschaftsthemen standen Erinnerungen an die teils gemeinsam verbrachten Dienstjahre im Mittelpunkt. „Weißt du noch ….?“, war immer wieder zu hören.

Manfred Forreiter, Schriftführer des Landesseniorenvorstandes und spezialisiert auf das APS-Programm, stellte am folgenden Tag das von der GdP-Seniorengruppe entwickelte Programm vor. Dabei wurden u.a. Pflegekosten und -leistungen, das aktuelle Beihilferecht, Wohnen im Alter behandelt. Im besonderen Fokus standen die Vorsorgemöglichkeiten mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und die Generalvollmacht. Daneben die testamentarischen Festlegungen und die Bestattungsverfügung.

Im Allgemeinen beschäftigt sich niemand gerne mit dem Tod. Wer jedoch vermögend ist, eine Immobilie oder Eigentumswohnung besitzt, sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wer das Vermögen, das Haus oder die Wohnung bekommen soll. Eine rechtliche Beratung beim Aufsetzen des Testaments ist zu empfehlen, denn die Tücke steckt im Detail. Das gilt auch ganz besonders im Fall der Überschreibung der Immobilie bzw. der Eigentumswohnung. Für den Überschreibungs- oder Schenkungsvertrag ist daher eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben. Man verliert nach der Überschreibung seine bisherigen Eigentumsrechte. Selbst wenn ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart worden ist, kann das z.B. durch Verkauf der Immobilie ganz schnell problematisch werden. Also: Vorsicht!!

Der kundige Referent wies noch darauf hin, dass Überschreibungsbegünstigte nicht in jedem Fall Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern entrichten müssen. Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 €, bei Kindern beträgt er 400.000 € und bei Enkeln 200.000 €. Erst wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird, werden Steuern für den Überschreitungsbetrag erhoben. Detaillierte Einzelheiten zu den erwähnten komplexen Bereichen sind dem APS-Vorsorge Ratgeber zu entnehmen, der auch diverse Textbausteine und Vordrucke enthält. Sein Text ist auch im Internet unter www.gdp.de einzusehen.

Abschließend äußerten sich die Teilnehmer sehr zufrieden über das Seminar. Viel Neues, Wichtiges und Interessantes wurde vermittelt und manche nicht ganz zutreffende Rechtsinterpretation richtig gestellt. Hierfür ist den Referenten zu danken und dem Organisator, Erwin Jark, Anerkennung zu zollen.
G. Hoffmann

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