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Tarifkommission

Themen und Ziele: Tarifrecht ausschöpfen, Aufstiegsmöglichkeiten verbessern

Die Tarifkommission der GdP Niedersachsen während ihrer Sitzung in der Geschäftsstelle. Foto: ASf
Die Tarifkommission der GdP Niedersachsen während ihrer Sitzung in der Geschäftsstelle. Foto: ASf
Hannover.

In ihrer Sitzung am 18. Oktober 2018 hat sich die Tarifkommission der GdP Niedersachsen über das Arbeitspapier des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) zu den Handlungsfeldern und Perspektiven für den Tarifbereich in der Landespolizei Niedersachsen beraten. Marita Vehrenkamp, stellvertretende Vorsitzende der Tarifkommission der GdP Niedersachsen und auch im PHPR mitverantwortlich für Tarifbeschäftigte, stellte als Verfasserin dieses Arbeitspapieres, den Mitgliedern der Tarifkommission die identifizierten Handlungsfelder im Einzelnen vor.

Dabei wurden folgende Handlungsnotwendigkeiten festgestellt:

– Personalbudgetierung/Eigenverantwortlichkeit der Behörden: Zukünftig sollten die Behörden geplante Eingruppierungen bis E 12 ohne Genehmigungsvorbehalt des MI eigenverantwortlich vornehmen können.

– Das Freisetzungsprogramm ist zu forcieren: Bei zukünftigen Freisetzungen sind auch die dementsprechenden Bewertungsmöglichkeiten (ausreichendes Budget) zur Verfügung zu stellen.

– Ausschöpfen des Tarifrechts: Unter anderem Verkürzung der Stufenlaufzeiten als sachgerechte Bewertung für überdurchschnittliche Leistungen.

– Zulassungsvoraussetzungen/Verwaltungslehrgänge I und II: Ist die gem. § 81 NPersVG getroffene Vereinbarung überhaupt noch zeitgemäß und erforderlich? Überprüfung der Ausnahmen von der Fortbildungs- und Prüfungspflicht. Erweiterung der Anerkennung „gleichwertiger“ Berufsabschlüsse durch Aufbrechen der zu starren Betrachtungsweise. Die fehlende „Gleichwertigkeit“ könnte unter anderem durch die Schaffung einzelner Module (z.B. Recht) erlangt werden.

– Perspektiven/ Aufstiegsmöglichkeiten: Unmittelbare Modulausbildung nach Stellenbesetzung (KT-Bereich und Analyse). Entwicklung/Angebot neuer Module für neue Berufsfelder in der Polizei (z.B. Social Media oder Recht). Forderung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten der Kollegen/innen, die für die Stärkung der Bereiche neuer Kriminalitätsformen eingestellt wurden (z.B. Cybercrime / IT-Spezialisten). Ausbau der familienfreundlichen Gestaltung der Fort- und Ausbildungslehrgänge (Teilzeit). Nutzung der Zahlung einer übertariflichen Zulage für eine zeitgemäße Bezahlung.

Forderung: Tarifbeschäftigte an der AG Organisationsanpassung beteiligen

Die vorgestellten Handlungsfelder wurden dem Landespolizeipräsidenten Axel Brockmann durch den PHPR-Vorsitzenden Martin Hellweg und Marita Vehrenkamp am 24.08.2018 übermittelt. Es ist unstrittig, dass dem Tarifpersonal in der Landespolizei Niedersachsen insbesondere im Rahmen der identifizierten Handlungsfelder weiterhin die volle Unterstützung der Tarifkommission der GdP Niedersachsen sowie des GdP-Landesvorstandes zugesagt wird.


Im Anschluss an dieses Themenfeld wurde über den aktuellen Sachstand der Organisationsanpassung der Landespolizei Niedersachsen beraten. Dabei kam es insbesondere zu Diskussionen, weil die Gruppe der Tarifbeschäftigten in allen Arbeitsfeldern nicht beteiligt ist. Die Tarifkommission der GdP Niedersachsen fordert als einen Akt der Wertschätzung die Beteiligung aller betroffenen Beschäftigungsgruppen in der Landespolizei und somit auch die Beteiligung der Tarifbeschäftigten.

Die Tarifkommission der GdP ist der Auffassung, dass die Gruppe der Tarifbeschäftigten in der Arbeitsgruppe zur Organisationsanpassung vertreten sein muss. Der Widerspruch in sich wird insbesondere im Arbeitsfeld „Stärkung der ermittelnden Bereiche z.B. Cybercrime“ deutlich. In diesem Tätigkeitsfeld soll es unter anderem zu einer personellen Verstärkung durch Tarifbeschäftigte kommen. Dabei ist der Tarifbereich der Landespolizei Niedersachsen insbesondere in diesem Aufgabenspektrum nicht vertreten.

Neben diesen aktuellen Themenfeldern wurde innerhalb der Tarifkommission über die kommenden Tarifverhandlungen auf Länderebene beraten. Die Tarifkommission der GdP Niedersachsen wird durch ihre Mitglieder Elke Gündner-Ede, Imme Hildebrandt, Dietmar Schilff und Andreas Kauß in die Beratungen der Bundestarifkommission der GdP vom 11.12.2018 bis 12.12.2018 vertreten sein. Gemeinsam werden sie sich für einen Forderungskatalog einsetzen, der zum Einen die durch die Gewerkschaften erzielten Entgelterhöhungen bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen nicht aus den Augen verliert und zum Anderen die zwingend erforderlichen Tarifvertragsänderungen wie die Entzerrung der Entgeltgruppe E9 klein (Beispielsweise wie im TVöD), das Öffnen der Entgeltgruppe E7 für den allgemeinen Teil oder die „Stufenmitnahme“ bei Höhergruppierung als notwendige Verbesserung fordert.

Andreas Kauß & Marita Vehrenkamp
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