GdP News vom 04.12.2018
Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen
- Widerspruch -
Musterwiderspruch
Für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hat das Bundesverwaltungsgericht zwar das Verfahren ausgesetzt, gleichwohl sollten aber alle Ruhestandsbeamtinnen und -beamte auch Widerspruch einlegen.
Die GdP empfiehlt allen Mitgliedern zur Anspruchssicherung gegen die Besoldung im Jahr 2018 Widerspruch zu erheben. Ein entsprechendes Muster befindet sich im Downloadbereich der Homepage.