Landesregierung grenzt Pensionärinnen und Pensionäre bei Sonderzahlungen aus
Die GdP hat sich positiv dazu geäußert, dass die Landesregierung nach einer Vielzahl von Gesprächen mit den Gewerkschaften zwar erkannt hat, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch durch den Wiedereinstieg in eine Sonderzahlung gesteigert werden muss. Wir haben aber auch kritisiert, dass der Einstieg in der geplanten Höhe deutlich zu gering ausfällt. Die Begrenzung auf die Gruppe der Aktiven ist jedoch absolut unverständlich.
„Betroffen sind mit diesem Beschluss der Landesregierung nämlich diejenigen, die in den letzten Jahrzehnten für unsere rechtsstaatliche Polizei standen und weiterhin stehen, die die Sicherheit mit ihrem Körper, mit physischen und psychischen Verletzungen verteidigt haben.“ so Schilff. Das war in den 60ger Jahren, zu RAF-Zeiten, beim Kampf gegen OK, bei Aktionen gegen rechtsextreme Zellen, gewalttätigen Castor-Demonstrationen, Ausschreitungen bei Fußballspielen, tödlichen Verkehrsunfällen, Terrorgefährdungen, Todesermittlungen, Kinderpornographie. Diese Aufzählung lässt sich weiter fortsetzen.
„Diesen Personenkreis nicht zu berücksichtigen, bedeutet die Lebensleitung zu missachten. Das ist inakzeptabel,“ stellt der GdP-Landesseniorenvorsitzende Erwin Jark klar.
Die GdP wird sich an die Landesregierung und insbesondere die Landtagsfraktionen wenden und deutlich machen, dass hier nachgebessert werden muss.