Tarifpolitische Info zum Tarifabschluss 2019
Der Tarifabschluss erfolgte zum 01.03.2019 mit Rückwirkung zum 01.01.2019! Bis heute hat es der Finanzminister nicht geschafft, die ausgehandelten prozentualen Steigerungen des Entgeltes anzupassen und auszuzahlen. Die GdP fordert die unverzügliche Berechnung und Auszahlung der tariflichen Steigerung 2019 rückwirkend zum 01.01.2019! Dass es schneller geht, haben wir ja beim Abzug des Streiktages innerhalb eines Monats erlebt!
Wenn dieses aus unerklärlichen Gründen nicht möglich sein sollte, fordern wir eine Abschlagszahlung für unsere Kolleginnen und Kollegen für den Monat Juli 2019.
Wenn dieses aus unerklärlichen Gründen nicht möglich sein sollte, fordern wir eine Abschlagszahlung für unsere Kolleginnen und Kollegen für den Monat Juli 2019.
Darüber hinaus stellt sich die aktuelle Situation der Verhandlungen wie folgt dar:
- Die erste Runde der redaktionellen Verhandlung über die weiteren tariflichen Vereinbarungen ist am 01.07.2019 ergebnislos vertagt worden.
- Kolleginnen und Kollegen, die in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 28.02.2019 ausgeschieden sind, sollen Ihre Ansprüche aus der Tarifrunde 2019 per Antrag geltend machen. Das Muster eines formlosen Antrages wird für unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Internetseite eingestellt werden
- Es gibt noch keine nennenswerten Entwicklungen
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