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Pressemitteilung vom 13.02.2020

Gegen Hass im Netz: GdP begrüßt Initiative zur Identifizierungspflicht

'Hinterlegte' Identität. Symbolfoto: ASf
'Hinterlegte' Identität. Symbolfoto: ASf
Hannover/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die gemeinsame Bundesratsinitiative aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“. Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet sollen damit eine Identifizierungspflicht auferlegt bekommen.

„Beleidigungen und Bedrohungen haben in den sogenannten sozialen Medien und im Internet extrem stark zugenommen. Wir brauchen solche Instrumente, um wirkungsvoll ermitteln zu können. Dies ist neben einer guten personellen und technischen Ausstattung ein wichtiger Baustein“, sagte der niedersächsische GdP-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Dietmar Schilff, im Vorfeld der Bundesratssitzung am Freitag, in der der Antrag zur Gesetzesänderung auf der Tagesordnung steht.

Schilff betonte, dass es nicht darum gehe, Internetnutzerinnen und -nutzer unter einen Generalverdacht zu stellen. „Wer sich an die Regeln hält, dessen Identität wird auch nicht offengelegt. Wer aber versucht, in der Anonymität des weltweiten Netzes Hass und Hetze zu verbreiten, soll wissen, dass er einfacher als bislang ausfindig gemacht und belangt werden kann.“ Der GdP-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende setzt dabei auch auf Abschreckung: „So kann es vielleicht gelingen, die Menschen wieder für ein bisschen mehr Zurückhaltung zu sensibilisieren“.
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